Stufen TVL-SuE
#1

Hallo, ich bin an einer Förderschule (Landkreis-Zuständigkeit) als Sozialarbeiterin angestellt. Ich werde nach 11b bezahlt, TVL-SuE.
In der Stufe 1 war ich 1 Jahr, in der Stufe 2 2 Jahre und in der Stufe 3 jetzt 4 Jahre. Nach 4 Jahren kommt man eigentlich in Stufe 4. Allerdings wurde mir mitgeteilt, dass ich erst nach 8 Jahren in die Stufe 4 komme. Jetzt stehen in der Tabelle auch 3 Jahre für die Stufe 2, ich hatte nur 2. Damit war sie aber zu dieser Zeit auch abgearbeitet. Heißt das, dass ich dieses Jahr nun trotzdem "nachholen" muss? Damit beschert mir die Überleitung in den neuen Tarif ja Nachteile.

Viele Grüße
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#2

Einen "TVL-SuE" gibt es nicht. Meinen Sie den TV-L oder doch eher den TVöD?
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#3

So steht es in der Gehaltsabrechnung, TV-L SuE
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#4

Es geht um den TV-L S.
Aus meiner Sicht kann die Verlängerung der Stufe 2 nicht "aufgerechnet" werden. Tatbestandlich befinden Sie sich ja nicht mehr in dieser Stufe. Daher ist nur die Stufe maßgebend, in der Sie sich jetzt befinden. Von einer Mindestzeit von
8 Jahren habe ich noch nichts gehört. Es kann allenfalls eine Verlängerung der Stufenlaufzeit bei unterdurchschnittlichen Leistungen geben (s. Anmerkung Stufenlaufzeit im TV-L S).
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#5

Meine Stellungnahme geht davon aus, dass du seit der Einstellung in S 11b eingruppiert warst und nicht nach demAllgemeinen Teil der Entgeltordnung eingruppiert warst.
Ich gehe einmal davon aus, dass die vorzeitige Zuordnung zur Stufe 2 nicht vorgenommen wurde aufgrund von erheblich über dem Durchschnitt liegender Leistungen.
Hier muss auch gesehen werden, dass die Arbeitnehmerin durch den versehentlichen vorzeitigen Stufenaufstieg überzahlt worden ist. Offenbar hat der Arbeitgeber versäumt, das überzahlte Entgelt zurückzufordern. Dieses dürfte mittlerweise auch nicht mehr möglich sein, weil dem die Ausschlussfrist entgegensteht.
Es gelten folgende Stufenlaufzeiten
Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1,
Stufe 3 nach drei Jahren in Stufe 2,
Stufe 4 nach vier Jahren in Stufe 3,
Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4,
Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5.

Insoweit ist es richtig, dass du erst nach 8 Jahren seit der Einstellung in die Stufe 4 kommst. Aus meiner Sicht hat der Arbeitgeber durchaus das Recht, den Fehler bei der Stufenzuordnung zu korrigieren.
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#6

Warum "versehentlich überbezahlt"? Wenn zum Zeitpunkt die Stufe 2 nur 2 Jahre vorsah um in Stufe 3 zu kommen, war doch alles richtig. Mit der jetzigen Verlängerung auf 3 Jahre lässt sich mit dem Günstigkeitsprinzip § 4 Abs. 3 TVG wohl kaum vereinbaren, die "Altfälle" jetzt warten zu lassen.
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