Stufe +2; Paragraf 16 Absatz 5
#1

Hallo Leute,

weiß jemand von euch vielleicht wie es ausschaut wenn während eine Zulage nach Paragraf 16 Absatz 5 gewährt wird ein Stufenaufstieg eintritt? Also mir kommt es so vor als würde ich trotz Stufenaufstieg dasselbe Gehalte bekommen (nach 3 Monaten). Ich habe die Zulage erhalten als ich einjährig in Stufe 2 war und habe seit dem Stufe 4 (also +2) ausgezahlt bekommen. In 3 Monaten werde ich in die Stufe 3 aufsteigen. Werde ich dann trotzdem "nur" nach Stufe 4 bezahlt oder automatisch Stufe 5?

DiV.
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#2

"Werde ich dann trotzdem "nur" nach Stufe 4 bezahlt oder automatisch Stufe 5?"
Das hängt davon ab was genau vereinbart wurde. Regelmäßig wird man nicht einen Aufstieg nach Stufe 5 schon nach kurzer Zeit bekommen. Wenn man es nachbilden will würde man die Zulage nach Stufe 5 erst nach 4 Jahren gewähren. Oder man wollte nur das Anfangsgehalt erhöhen und die Zulage schmilzt ab mit den Stufenaufstiegen und erst wenn man wirklich Stufe 5 erreicht bekommt man mehr Geld.
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#3

Danke für die prompte Rückmeldung. Im Brief stand dass von Datum X bis Y die Differenz zu Stufe 3 bezahlt wird und von Datum Y biz Z dann Stufe 4, habe mir dabei erst mal nichts gedacht so naiv wie ich bin. Traurig, dass ich dann trotz dem "echtem" Aufstieg für viele weitere Jahre dasselbe Gehalt bekommen werde vom "faken" Aufstieg. Ist es denn möglich, dass ich "immer" die übernächste Stufe ausgezahlt bekomme oder ist es bewusst so gemacht, dass beim eintritt der übernächsten Stufe wieder eine neue Zulage-Anfrage gestellt werden muss? Also 2 -> 4 und wenn dann in 4 wieder anfragen für 6. Besser wäre "echt" 2-> "fake" 4, "echt" 3->"fake" 5, 4->6 usw. Geht das, weil der zeitraum ja somit immer kürzer ist als die eigentliche Gewährung?
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#4

"Ist es denn möglich, dass ich "immer" die übernächste Stufe ausgezahlt bekomme oder ist es bewusst so gemacht, dass beim eintritt der übernächsten Stufe wieder eine neue Zulage-Anfrage gestellt werden muss?"
Vereinbaren kann man alles mögliche. Also auch eine Vereinbarung, dass immer +2 Stufen bezahlt wird. Man sollte dann auch klären welche Zulage bei Stufe 6 vorgesehen sind. Wozu der Arbeitgeber bereit ist muss man halt sehen.
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#5

Bei Stufe 6 ist es auch im dortigen Paragrafen wie folgt definiert: "Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten." was mikrig ist, aber das ist ein anders Thema. Ab Stufe 6 ist die "+2" lage mist.
Wollte nur checken obs geht. Danke fürs bestätigen.
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#6

Schon bei Stufe 5...

Stufe 6 + 20% ist in den meisten Entgeltgruppen/Stufen durchaus in der Größenordnung von zwei Stufen oder auch größer.
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#7

"Schon bei Stufe 5..." <- Stimmt, sorry mein Fehler.

Aber dein Fehler ist doch "Stufe 6 + 20%", oder? Im Zitat ist von "bis zu 20 % der Stufe 2" die Rede. Also was auch immer Stufe 2 hergibt. Da ist der Deckel. Und das ist meisten ein kleinerer Schritt als die anderen plus 2 im direkten Vergleich. "Stufe 6 + 20%" wäre schon krass übertrieben. Hoffe wir hams jetzt korrekt.
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#8

"Aber dein Fehler ist doch "Stufe 6 + 20%", oder?"
Nein. Denn 20% von Stufe 2 sind nicht so wenig wie du wohl meinst.

Siehe mal diese beiden Beispiele. Die Stufe 6 mit Zulage ist nicht das Problem und jeweils der zweithöchste absolut Betrag als Zulage. Problem ist die Stufe 5 was sich nur mit Stufenlaufzeitverkürzung lösen lässt.

E10 (gerundet)
Stufe 1 maximale Zulage 517 €
Stufe 2 maximale Zulage 558 €
Stufe 3 maximale Zulage 817 €
Stufe 4 maximale Zulage 682 €
Stufe 5 maximale Zulage 146 €
Stufe 6 maximale Zulage 753 €

E13 (gerundet)
Stufe 1 maximale Zulage 560 €
Stufe 2 maximale Zulage 708 €
Stufe 3 maximale Zulage 1113 €
Stufe 4 maximale Zulage 822 €
Stufe 5 maximale Zulage 176 €
Stufe 6 maximale Zulage 902 €
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#9

Danke für die Erläuterung. Stimmt, Stufe 5 zickt rum.
Also bei Stufe 5 ist ein "+2" scheinbar nicht so einfach realisierbar wenn ich jetzt nicht schon wieder auf dem Schlauch stehe. Also als Frage: Was bekommen Leute in Stufe 5 wenn Sie "+2" bekommen (oder ist das gar nicht möglich wegen der Komplikation. so dass dann nur noch ein "+1" gewährt wird)? Wenn die Antwort dann 176 + "bis zu 20% der Stufe 2" ist, dann wäre es ja deutlich, aber falls nicht dann bitte nochmal für mich/dumme erklären. Danke. Zu guter letzt: Ist man dann auf Endstufe bekommt man nur noch "bis zu 20% der Stufe 2" und dann ist sense (solange keine weiteren Stufen eingeführt werden xD).
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#10

"Was bekommen Leute in Stufe 5 wenn Sie "+2" bekommen (oder ist das gar nicht möglich wegen der Komplikation. so dass dann nur noch ein "+1" gewährt wird)?"

Da es keine Stufe 7 gibt bekommen sie dann nur eine Zulage zur Stufe 6. Der Bund hat für die insoweit vergleichbare Situation im TVöD (Bund) eine übertarifliche Möglichkeit geschaffen
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/...onFile&v=4
Beim Bund könnte Stufe 5 + 20% von Stufe 2 gewährt werden. Aber das ist nicht tariflich geregelt.

Es wäre zu schauen ob es vergleichbare Länderregelungen gibt. Allerdings sind ggf. nicht alle Durchführungshinweise veröffentlicht und es gibt ggf. ergänzende Erlasse etc.
Allerdings beinhalten diese Regelungen auch Einschränkungen für welche Zeiträume der Arbeitgeber Zusagen für Zulagen treffen soll/darf.

"Ist man dann auf Endstufe bekommt man nur noch "bis zu 20% der Stufe 2" und dann ist sense (solange keine weiteren Stufen eingeführt werden xD)."
Ja. Auch wenn vor einigen Jahren die Stufe 6 im TV-L eingeführt wurde. Weitere Stufen sind nicht zu erwarten. Dann bleibt nur noch höherwertige Tätigkeiten, ggf. Verbeamtung bzw. außertarifliche Tätigkeiten.
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#11

Danke dir für all deine Nachrichten und die Geduld mit mir blödel Smile. Hast mir definitiv geholfen (du liebe fremde Person im Internet). Denke, dass auch andere davon profitieren werden. Erlaube mir eine letzte Frage bzw. Bitte: Wie formuliere ich es am besten an die Personaler/Chef? "Ich möchte immer +2 und nicht nur einmalig, wie es aktuell bei mir der Fall ist mit Stufe 4 (2+2).".
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#12

"Wie formuliere ich es am besten an die Personaler/Chef? "Ich möchte immer +2 und nicht nur einmalig, wie es aktuell bei mir der Fall ist mit Stufe 4 (2+2)."."

Grob in der Form:
Ich leiste eine sehr gute Arbeit und mir gefällt auch die Arbeit. Aber das Gehaltniveau nach TV-L ist nicht konkurrenzfähig. Ich arbeite hier sehr gerne und möchte auch gerne bleiben. Aber dafür müssen die Möglichkeiten einer Zulage nach § 16 (5) TV-L dauerhaft ausgereizt werden. D.h. dauerhaft braucht es eine maximale Zulage.

Der Personaler wird dann ggf. sagen, dass die niedrigen Einstiegsgehälter im öffentlichen Dienst sicherlich eine hohe Zulage in den Anfangsjahren rechtfertigen. Aber das Gehalt in den höheren Stufen ist deutlich Konkurrenzfähiger [was allerdings in den verschiedenen Berufsgruppen und Regionen unterschiedlich aussieht] und ich kann auch keine dauerhaften Zusagen treffen, weil dem Vorgaben aus dem zuständigen Ministerium entgegen stehen.

Man muss auch aufpassen, dass man nicht ohne Not signalisiert, dass man langfristig keine Zukunft sieht wenn nicht X passiert, wenn man es nicht ernst meint. Denn wenn der Arbeitgeber X nicht zusichern will oder kann hat man ein Problem. Auch wird er dann nicht langfristig mit einem planen. Das reduziert dann ggf. Möglichkeiten für Höhergruppierungen etc.
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#13

Wow. Danke für den Text. Ich sende dir eine dicke virtuelle Umarmung. Eine Rückfrage: "ich kann auch keine dauerhaften Zusagen treffen, weil dem Vorgaben aus dem zuständigen Ministerium entgegen stehen." <- das habe ich nicht ganz verstanden. Ist das so gemeint, dass das "immer +2" überhaupt nicht möglich ist seitens Ministerium oder ist das nur ein "ausweich Argument" welches vom Personaler kommen kann was ich dann ignorieren kann?

Hatte eigentlich geschrieben, dass meine letzte Nachricht meine letzte Frage enthalten würde, aber erlaube mir bitte nun eine (hoffentlich) wirklich letzte Frage: Geh ich zuerst zur Personalabteilung oder zum Chef?
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#14

"Ist das so gemeint, dass das "immer +2" überhaupt nicht möglich ist seitens Ministerium oder ist das nur ein "ausweich Argument" welches vom Personaler kommen kann was ich dann ignorieren kann?"
Soweit der Arbeitgeber eine Behörde eines Bundeslandes ist, wäre eine solche Regelung welche die Dauer der Zusage eingrenzt, zumindest nicht unwahrscheinlich. Dann ist aber unbenommen ggf. immer neue entsprechende Vereinbarungen zu treffen. Tariflich ist es ja sowieso eine widerrufliche Zusage.

"Geh ich zuerst zur Personalabteilung oder zum Chef?"
Meist hat der Chef das Interesse gute Leute zu behalten. Für die Personalabteilung ist dies weniger wichtig. Je nach eigener Ebene bracht man dann noch dem Chef des Chefs etc. Im Regelfall ist es dann an dem Chefs zusammen mit der Personalabteilung eine Lösung zu suchen. Es gibt vereinzelt Strukturen wo es auch erfolgsversprechend sein kann direkt auf die Personalabteilung zuzugehen. Aber im Regelfall wird diese die Chefs einbinden. Wenn man vorher nicht mit denen gesprochen hat ist das eher nachteilig. Also solches zuerst das Gespräch mit dem Chef suchen ist meist sinnvoll.
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#15

Ok. Dann können wir hier nun abschließen mMn. Nochmal vielen vielen Dank liebe, geduldige, hilfreiche, unbekannte Person. Ich wünsche dir bereits ein schönes Wochenende (und heute in einer Woche dann endlich wieder Gehaltstag).
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