Nach dem Tod meiner Schwägerin hat meine Ehefrau als Alleinerbin von der privaten Sterbegeldversicherung eine Zahlung erhalten . Das Dienstleistungszentrum Personal Schleswig Holstein hat aber das Private Sterbegeld voll gegengerechnet und keine zwei Monatsgehälter ausgezahlt. Ist das rechtens? 
mfg  Gast
	
	
	
	
		
	
 
 
	
	
		Nein, allerdings besteht meist kein Anspruch für die Schwester sondern nur für Ehe- oder Lebenspartner oder die Kinder. Was war denn dazu Arbeitsvertraglich vereinbart bzw. welcher Tarifvertrag oder Beamtin?
	
	
	
	
		
	
 
 
	
	
		Soweit die verstorbene nicht mit der Schwester in einem Haushalt lebte, bestehen Ansprüche nur für Aufwendungen für die Krankheut und Bestattung die nicht aus dem Vermögen der Verstorbenen (auch Ansprüche aus Sterbegeldversicherung) bezahlt werden konnten sondern von der überlebenen Schwester getragen wurden.