Stellvertretende Amtsleiterin im Personalrat
#1

Hallo,
ich bin Quereinsteiger und kenne mich mit den Gegebenheiten nicht aus und habe daher folgende Frage:

Ein Mitglied im Personalrat ist stellvertretende Amtsleiterin geworden und will im Personalrat bleiben.

Viele Kollegen möchten, dass sie zurück tritt, was sie aber nicht tut. 

Welche Möglichkeiten haben die Mitarbeiter, dass sie zurück tritt, vor der nächsten Wahl?
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#2

Ich gehe davon aus, dass es sich nicht um eine Position handelt die automatisch zum Verlust des PR-Mandates führt. Dann ist ein Rücktritt eine individuelle Entscheidung und man darf sie nicht dazu zwingen.

Wer sind die vielen Kollegen und weshalb wollen sie den Rücktritt? Gab es Verstöße gegen die Pflichten als PR-Mitglied? Oder macht hier nur jemand aus persönlichen Gründen gegen die Person Stimmung?

Wenn der PR darin ein gravierendes Problem sieht könnte er eine Neuwahl herbeiführen. Wobei ja denkbar ist, dass sie wieder zur Wahl antritt.
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#3

Hallo,

nicht wählbar sind Dienststellenleiter und sein ständiger Vertreter sowie Beschäftigte, die zu selbstständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten befugt sind (z. B. Personalreferenten). Bei einer stellvertretenden Amtsleiterin trifft das wohl nicht zu.

Man muss vielmehr stellenplan- bzw. geschäftsordnungsmäßig die Befugnis haben, in Personalangelegenheiten in eigener Verantwortung endgültig zu entscheiden (BVerwG, Beschluss vom 17.5.2010 - 6 P 7/09 - a. a. O.). Die Rechtsprechung sieht das weder bei Amtsleiten, noch bei stellvertretenden Amtsleitern als gegeben.

Rechtlich ist das also zulässig. Ob die Konstellation aber im Hinblick auf die Vertretung der Interessen der Beschäftigten glücklich ist, hängt von den jeweiligen Verhältnissen in der Behörde ab und steht auf einem anderen Blatt.
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