Stellenwechsel
#1

Ich bin seit 30 Jahren nach TV-L 9a eingruppiert, bin also sei Jahren in der Endstufe.
Jetzt habe ich mich auf eine nach 11 eingruppierte Stelle beworben. Hier sagte man mir, ich kann aufgrund fehlenden Studiums nicht nach 11 eingruppiert werden, höchstens nach 10 Stufe 4.
Da das kaum eine Unterschied zu meinem jetzigen Gehalt macht, frage ich mich, ob das so korrekt ist.

Wie wird das genau berechnet?

Danke, GK
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#2

hier findest du eine Modul zur Berechnung der Stufe bei einer Höhergruppierung
http://hg-tvl.bplaced.net/
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#3

Oder einfach mal in den § 17 Abs. 4 TV-L schauen.
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