14.01.2015, 12:38
Hallo!
Ich arbeite für den ÖD in Bayern (TV-L). Vor Ausschreibung einer freigewordenen Stelle wird diese bei uns meist 6 Monate gesperrt bis eine Neubesetzung genehmigt wird. Meine Frage: Gibt es dazu einen Gesetzestext oder ist das eine interne Sache des Freistaats?
Danke und Gruß!
Ich arbeite für den ÖD in Bayern (TV-L). Vor Ausschreibung einer freigewordenen Stelle wird diese bei uns meist 6 Monate gesperrt bis eine Neubesetzung genehmigt wird. Meine Frage: Gibt es dazu einen Gesetzestext oder ist das eine interne Sache des Freistaats?
Danke und Gruß!