18.03.2016, 11:48
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
ob Ihr es glaubt oder nicht, es gibt weitere Schwierigkeiten, mit denen die sog. Tarifautomatik unterwandert wird seitens der Dienststellenleitung. Wir sind der Auffassung, dass das im Prinzip rechtswidrig ist, weil es quasi die Konsequenz "Der Angestellte ist in die Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmale er erfüllt" komplett aushebelt. Folgende Situation, Ihr kennt sicherlich alle das Urteil, welches im Rahmen eines Musterprozesses seitens der KOMBA für einen Kollegen, welcher im kommunalen Vollzugsdienst tätig war, erstritten wurde. Ergebnis: Kolleginnen/Kollegen, die diesen Job machen, sind in die EG 8 einzugruppieren. So Leute, jetzt kommt die Krux: Es gibt irgend so einen zusätzlichen Tarifvertrag oder eine Art Vereinbarung zwischen den kommunalen Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften, in welcher solch ein Käse über die "Prüfungspflicht der Verwaltungsfachangestellten" zementiert wurde. Darauf reiten sie dann letztlich rum, wenn sie eine Höhergruppierung verhindern wollen. Angenommen, die Stellenbewertung führt zu dem Ergebnis: Es muss höhergruppiert werden in die EG 8, argumentieren die: "Das geht leider in dem konkreten Fall nicht. Der Kollege ist zwar langjähriger Beschäftigter, hat aber die Angestelltenprüfung I nicht. Er muss leider in EG 5 bleiben und darf die höherwertigen Arbeiten trotzdem machen." Wie sieht Ihr das? Zieht dieses Argument? Kann doch eigentlich nicht sein, oder? Immer wieder das Gleiche: Die tariflichen Beschäftigten werden doch über den Tisch gezogen, wo es nur geht
Mit kollegialem Gruß: Haegar
ob Ihr es glaubt oder nicht, es gibt weitere Schwierigkeiten, mit denen die sog. Tarifautomatik unterwandert wird seitens der Dienststellenleitung. Wir sind der Auffassung, dass das im Prinzip rechtswidrig ist, weil es quasi die Konsequenz "Der Angestellte ist in die Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmale er erfüllt" komplett aushebelt. Folgende Situation, Ihr kennt sicherlich alle das Urteil, welches im Rahmen eines Musterprozesses seitens der KOMBA für einen Kollegen, welcher im kommunalen Vollzugsdienst tätig war, erstritten wurde. Ergebnis: Kolleginnen/Kollegen, die diesen Job machen, sind in die EG 8 einzugruppieren. So Leute, jetzt kommt die Krux: Es gibt irgend so einen zusätzlichen Tarifvertrag oder eine Art Vereinbarung zwischen den kommunalen Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften, in welcher solch ein Käse über die "Prüfungspflicht der Verwaltungsfachangestellten" zementiert wurde. Darauf reiten sie dann letztlich rum, wenn sie eine Höhergruppierung verhindern wollen. Angenommen, die Stellenbewertung führt zu dem Ergebnis: Es muss höhergruppiert werden in die EG 8, argumentieren die: "Das geht leider in dem konkreten Fall nicht. Der Kollege ist zwar langjähriger Beschäftigter, hat aber die Angestelltenprüfung I nicht. Er muss leider in EG 5 bleiben und darf die höherwertigen Arbeiten trotzdem machen." Wie sieht Ihr das? Zieht dieses Argument? Kann doch eigentlich nicht sein, oder? Immer wieder das Gleiche: Die tariflichen Beschäftigten werden doch über den Tisch gezogen, wo es nur geht
Mit kollegialem Gruß: Haegar