Stellenbewertung/ Antrag auf Höhergruppierung
#1

Hallo zusammen!

Ich habe einige Fragen, und vielleicht finde ich hier Hilfe. Mein Arbeitgeber hat mir eine höherwertige Tätigkeit übertragen, von einer päd. Mitarbeiterin zur Leitungsfuktion. Dafür habe ich eine Zulage bekommen. Mit dieser wollte ich mich aber nicht längerfristig zufrieden geben und habe einen Antrag auf Stellenbewertung gestellt. Dieser wurde von meinem Arbeitgeber abgelehnt, da die Stellenbeschreibung nicht "korrekt" sei.
Hier nun die Fragen:

1) Kann eine Höhergruppierung nur durch eine Stellenbewertung erfolgen?
2) Wer ist für die Erstellung der "korrekten" Stellenbeschreibung verantwortlich?
3) Kann ein Antrag einfach so abgelehnt werden?

Danke im Voraus!

Liebe Grüße
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#2

1. Eine Höhergruppierung ergibt sich aus der dauerhaften Übertragung höherwertiger Tätigkeiten.
2. Grundsätzlich niemand.
3. Ja, da der Antrag unerheblich ist.

Wenn man davon ausgeht, dass die übertragenen Aufgaben höherwertig sind und darüber keine Einigkeit mit dem Arbeitgeber erreicht werden kann sollte man schriftlich die Bezahlung unter Angabe der Entgeltgruppe und Stufe einfordern. Ggf. kann man Klage beim Arbeitsgericht erheben um die die Eingruppierung feststellen zu lassen

Was für eine Zulage wird bezahlt? Sind unstrittig höherwertige Tätigkeiten dauerhaft übertragen wurden? Handelt es sich ggf. um Führung auf Probe? Welcher Tarifvertrag? Welche Eingruppierung ist aus deiner Sicht zutreffend ( einschließlich Abschnitt Entgeltordnung)? Nach welcher bezahlt der Arbeitgeber?
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#3

(24.01.2021, 18:47)Gast schrieb:  1. Eine Höhergruppierung ergibt sich aus der dauerhaften  Übertragung höherwertiger Tätigkeiten.
2. Grundsätzlich niemand.
3. Ja, da der Antrag unerheblich ist.

Wenn man davon ausgeht, dass die übertragenen Aufgaben höherwertig sind und darüber keine Einigkeit mit dem Arbeitgeber erreicht werden kann sollte man schriftlich die Bezahlung unter Angabe der Entgeltgruppe und Stufe einfordern. Ggf. kann man Klage beim Arbeitsgericht erheben um die die Eingruppierung feststellen zu lassen

Was für eine Zulage wird bezahlt? Sind unstrittig höherwertige Tätigkeiten dauerhaft übertragen wurden? Handelt es sich ggf. um Führung auf Probe? Welcher Tarifvertrag? Welche Eingruppierung ist aus deiner Sicht zutreffend ( einschließlich Abschnitt Entgeltordnung)? Nach welcher bezahlt der Arbeitgeber?
Ich denke man muss auch noch einen konkreten Geldbetrag einfordern.
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#4

Die Angabe der Entgeltgruppe und Stufe reicht gegenüber dem Arbeitgeber aus. Bei einer Lohnklage beim Arbeitsgericht müsste man den genauen Betrag angeben.
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