Stellenausschreibung
#1

Hallo,

ist es grundsätzlich möglich, eine Stellenausschreibung, die für Angestellte nach EG 11 TV-L bewertet wird, analog für Beamte lediglich bis Bes. Gr. A 1 LBesG A NRW auszuschreiben, oder kommt dies einer Dienstpostenbewertung gleich, die wir für unser Haus nicht haben? Müsste diese Stelle nicht für die gesamte Laufbahngruppe (hier: 2.1) ergo A 9 - A 13 ausgeschrieben werden?

Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus.

Herzliche Grüße
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#2

In A1 wird kaum zu vertreten sein. A 9, A10 oder A11 wäre kein Problem. Da kann der Arbeitgeber sich durchaus festlegen. Bzw. muss es ggf. wenn es die verfügbare Planstelle ist.
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