17.04.2019, 09:38
Hallo,
ist es grundsätzlich möglich, eine Stellenausschreibung, die für Angestellte nach EG 11 TV-L bewertet wird, analog für Beamte lediglich bis Bes. Gr. A 1 LBesG A NRW auszuschreiben, oder kommt dies einer Dienstpostenbewertung gleich, die wir für unser Haus nicht haben? Müsste diese Stelle nicht für die gesamte Laufbahngruppe (hier: 2.1) ergo A 9 - A 13 ausgeschrieben werden?
Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus.
Herzliche Grüße
ist es grundsätzlich möglich, eine Stellenausschreibung, die für Angestellte nach EG 11 TV-L bewertet wird, analog für Beamte lediglich bis Bes. Gr. A 1 LBesG A NRW auszuschreiben, oder kommt dies einer Dienstpostenbewertung gleich, die wir für unser Haus nicht haben? Müsste diese Stelle nicht für die gesamte Laufbahngruppe (hier: 2.1) ergo A 9 - A 13 ausgeschrieben werden?
Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus.
Herzliche Grüße