Sprungverbeamtung Bayern
#1

Hallo Miteinander,

ich arbeite als Angestellte in einer nachgeordneten Behörde in Bayern. Meine Verbeamtung ist nun geplant. Eingestuft bin ich derzeit in E14. Ich bin seit 1999 ununterbrochen für den Freistaat festangestellt. Hochschulabschluss und Dienstzeiten sind gegeben. Unter welchen Voraussetzungen kommt eine "Sprungverbeamtung" nach A14 in Frage?

Schöne Grüße
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