Wer beurteilt die Eingruppierung von Sozialarbeitern im Öffentlichen Dienst? Unterschied 11 B oder 12?
VG St. Klaus
Der Arbeitgeber bildet sich eine Meinung dazu. Beteiligt dann den Personalrat gemäß des anzuwendenden Personalvertretungsgesetzes.
Der Arbeitnehmer kann sich selber auch eine Meinung zur Eingruppierung bilden. Wenn diese von der Einschätzung des Arbeitgebers abweicht kann er ggf. mit dem Arbeitgeber darüber sprechen bzw. die entsprechende Bezahlung schriftlich einfordern. Wenn man sich nicht einig wird kann der Arbeitnehmer ggf. Klage vorm Arbeitsgericht erheben. Dann entscheidet das zuständige Arbeitsgericht über die zutreffende Eingruppierung.
Hinsichtlich des Unterschiedes S11b zu S 12 kommt es ggf. auf den anzuwendenden Tarifvertrag an. Im TV-L/TVöD ist das Heraushebungsmerkmal die schwierige Tätigkeit. Aber die Beispiele in der Protokollerklärung sind leicht unterschiedlich. Das kann ggf. zu Unterschieden führen.