Sonderurlaub für die Hochzeit des Kindes
#1

Hallo,
bekommt man für die Hochzeit des Kindes einen Tag frei ?
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#2

Grundsätzlich könnte gemäß § 27 TVöD (ähnlich TV-L) Sonderurlaub gewährt werden. Sonderurlaub ist eine unbezahlte Freistellung. Anspruch auf eine bezahlte Freistellung nach § 28 TVöD (ähnlich TV-L) besteht nicht.
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#3

Siehe auch Sonderurlaub bei Hochzeit der Kinder
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