Sonderleistungen im ÖD - Winterdienst, Ausgleichsstunden, etc
#1

Wie ist das im öffentlichen Dienst im Winterdienst ?
Da bekommt man oft Ausgleichsstunden, und hat dann extra frei?
Kann mir das einer erklären
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#2

Ich kann dir mal sagen wie es bei uns ist.
Wir haben ein Arbeitszeitkonto. Dort werden die Arbeitsstunden sowie sämtliche Stunden für Rufbereitschaft, Überstunden und Zuschläge gebucht. Unsere Winterdienstler kommen im zwei Wochenrythmus mit Rufbereitschaft dran.
Meist wird außerhalb der Rufbereitschaft dann versucht die Stunden wieder abzubauen. Zumindest von den Vorgesetzten. Viele wollen sie aber bunkern für den Sommer und da dann Ausgleich nehmen.
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#3

Bei uns ist es so, wir sind 2 Leute pro Fahrzeug.
Müssen von Nov-April Rufbereit sein.. zumindestens einer davon.
Und wenn man am Wochenende/Feiertag oder unter der Woche länger arbeitet, zählt es nur als Überstd. 

Sonst bekommen wir nichts 

Schon traurig, und teilweise nur 30-100€ für die Rufbereitschaft im Monat
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#4

Dann müsst ihr euch schlau machen was euch zusteht und einfordern. Das steht im TVöD und der ist für den Arbeitgeber in der Regel bindend.
Das Entgelt für Rufbereitschaft und Zuschläge richtet sich z. B. nach § 8 TVöD. Für Rufbereitschaft am Samstag, Sonntag und Feiertage gibt es z. B. eine Pauschale von 4 Stunden pro Tag wenn die Rufbereitschaft länger als 12 Stunden an dem Tag ist.
Die Einsätze in der Rufbereitschaft werden incl. Wegezeiten gerechnet und auf eine volle Stunde aufgerundet. Dazu kommen dann noch evtl. Überstundenzuschläge, Sonntags- oder Feiertagszuschläge usw.
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#5

Schwierige Sache, bei einer kleinen Gemeinde.

Was steht einem denn vom Rufbereitschaftsgeld netto zu? Wir sind fast alle in entgeldgruppe 5
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#6

Auch eine kleine Gemeinde muss sich an das Tarifrecht halten.
Was netto rauskommt kann ich dir nicht sagen.
Bei uns kommen sie in einer regulären Bereitschaftswoche auf fast 14 Stunden Rufbereitschaftsvergütung. 
Rufbereitschaft ist 
Mo- Do 03.00 - 07.00 und 16.30 - 21.00
Freitag 03.00 - 07.00 und 12.00 - 21.00
Samstag, Sonntag und Feiertags 03.00 - 21.00.
Das ergibt dann fast 14 Stunden Rufbereitschaftsvergütung sofern kein Feiertag unter der Woche war.
Müsste in Entgeltgruppe 5 Stufe 4 (Bruttostundenlohn 17,10 Euro) so um die 239,- Euro brutto sein.
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#7

Einsatzleiterzeiten waren vorher nicht berücksichtigt. Vermutlich müsst ihr die Wetterlage täglich selber kontrollieren oder?
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#8

Unser Lkw Fahrer wird zwar vom Landkreis angerufen, die fahren ja immer, auch wenn die Straße trocken is...

Er muss denn oft selber entscheiden, ob alle fahren..
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