Sollzeit an Feiertag ?
#1

Ich habe an den Feiertagen 3.10.  und 1.11. gearbeitet.
Meine Sollzeit ist pro Tag 6,5 Stunden.
Da ich an den Feiertagen nur 5 Stunden gearbeitet habe, wurde mir die Differenz von meinem Stundenkonto abgezogen.
Ist das richtig ?
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#2

Wenn Du nur 5 Stunden gearbeitet hast ist das natürlich richtig.
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#3

Was bedeutet dann § 6 Abs. 3 TVöD?
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#4

Wie genau ist es umgesetzt? Gab es einen anderen Freien Tag zum Ausgleich? Beim 1.11. kommt noch dazu, dass es ein Sonntag war.
Wie sah der Schichtplan in dem Zeitraum insgesamt aus?
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#5

Der Schichtplan sah vor, dass ich am 3.10 und am 1.11 arbeiten sollte, bisher war es so, dass es keine Sollstunden gab, die gearbeiteten Stunden wurden auf das Zeitkonto gut geschrieben, da Feiertag.
Jetzt am 3.10 und am 1.11 wird eine Soll Arbeitszeit von 6,5 Stunden vorgegeben, da ich aber nur an diesen Feiertagen ca , jeweils 5 Stunden gearbeitet habe wurde die Differenz von meine Zeitkonto abgezogen.
einen anderen freien tag gab es nicht.
ich dachte §6 tvöd besagt, dass es an feiertagen keine mindes bzw. sollstunden gibt.
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