Selbstständig juristische Schreiben anfertigen
#1

Ich arbeite als Bürosachbearbeiterin mit EG 6 in einer Personalbetreuung. Ein abgelehnter Bewerber droht uns nach einem abgeschlossenen Ausschreibungsverfahren mit einer Klage. Mein Vorgesetzter hat mich an unsere Juristen verwiesen, damit diese mit dem Bewerber in den Austausch gehen. Die Juristen spielen mir den Ball zurück und sagen, er hat mit der Klage keine Chance und geben mir den Auftrag, das dem Bewerber per Mail mitzuteilen.
Jetzt frage ich mich: ich bin weder Jurist noch Personalsachbearbeiter, habe keine Kenntnis im Arbeits- oder Tarifrecht usw. Darf ich mich wirklich auf dieses dünne Eis begeben und dem potenziellen Kläger eine Antwort senden?  Abgesehen davon, dass ich mich nicht dazu in der Lage sehe, eine rechtssichere, einschlägige Antwort zu geben, bin ich dazu überhaupt befugt? Darf ich in meiner doch sehr niedrigen Position solche Schreiben verfassen? 
Ich fühle mich gerade ein wenig überfordert - es kann doch nicht an einer einfachen Bürosachbearbeiterin liegen, juristische Auseinandersetzungen abzuwehren?

Kann mir jemand sagen, ob ich dazu überhaupt befugt bin? Herzlichen Dank!
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#2

"Kann mir jemand sagen, ob ich dazu überhaupt befugt bin?"
Du informierst deinen Vorgesetzten über das Ergebnis mit den Juristen. Wenn der Vorgesetzte dich dann auffordert die Antwort zu erstellen dann ist es so. Zu beachten ist dann noch ob du die Antwort abstimmen sollst, zur Schlusszeichnung vorlegen oder direkt versenden.

"Ich fühle mich gerade ein wenig überfordert - es kann doch nicht an einer einfachen Bürosachbearbeiterin liegen, juristische Auseinandersetzungen abzuwehren?"
Hier ist ja keine juristische Auseinandersetzung zu führen. Auf die reine Ankündigung einer Klage reicht ja die Antwort, dass man dies z.K. nimmt und ggf. ergänzt um die Aussage, dass man der Klage keine Erfolgsaussicht beimisst.

Soweit in dem Schreiben Forderungen zu Informationen zur Auswahlentscheidung gefordert werden, muss geprüft werden welche Informationen zu liefern sind. Das wird dann im Regelfall nicht mehr Bürosachbearbeitung sein. Allerdings können im geringen zeitlichen Umfang auch Personen mit E6 solche Aufgaben übertragen werden.

Im Zweifelsfall legt man den Antwortentwurf den Juristen zur Mitzeichnung vor. Ggf. auch dem Vorgesetzten zur Mit- oder Schlusszeichnung.
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#3

Denkbar wäre auch, dass Du in Deiner Mail dem Bewerber einfach mitteilst, dass sein Ansinnen abgelehnt wird. Also ohne Begründung. Damit kannst Du im Grunde nichts falsch machen.
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