23.08.2024, 11:44
Ich arbeite als Bürosachbearbeiterin mit EG 6 in einer Personalbetreuung. Ein abgelehnter Bewerber droht uns nach einem abgeschlossenen Ausschreibungsverfahren mit einer Klage. Mein Vorgesetzter hat mich an unsere Juristen verwiesen, damit diese mit dem Bewerber in den Austausch gehen. Die Juristen spielen mir den Ball zurück und sagen, er hat mit der Klage keine Chance und geben mir den Auftrag, das dem Bewerber per Mail mitzuteilen.
Jetzt frage ich mich: ich bin weder Jurist noch Personalsachbearbeiter, habe keine Kenntnis im Arbeits- oder Tarifrecht usw. Darf ich mich wirklich auf dieses dünne Eis begeben und dem potenziellen Kläger eine Antwort senden? Abgesehen davon, dass ich mich nicht dazu in der Lage sehe, eine rechtssichere, einschlägige Antwort zu geben, bin ich dazu überhaupt befugt? Darf ich in meiner doch sehr niedrigen Position solche Schreiben verfassen?
Ich fühle mich gerade ein wenig überfordert - es kann doch nicht an einer einfachen Bürosachbearbeiterin liegen, juristische Auseinandersetzungen abzuwehren?
Kann mir jemand sagen, ob ich dazu überhaupt befugt bin? Herzlichen Dank!
Jetzt frage ich mich: ich bin weder Jurist noch Personalsachbearbeiter, habe keine Kenntnis im Arbeits- oder Tarifrecht usw. Darf ich mich wirklich auf dieses dünne Eis begeben und dem potenziellen Kläger eine Antwort senden? Abgesehen davon, dass ich mich nicht dazu in der Lage sehe, eine rechtssichere, einschlägige Antwort zu geben, bin ich dazu überhaupt befugt? Darf ich in meiner doch sehr niedrigen Position solche Schreiben verfassen?
Ich fühle mich gerade ein wenig überfordert - es kann doch nicht an einer einfachen Bürosachbearbeiterin liegen, juristische Auseinandersetzungen abzuwehren?
Kann mir jemand sagen, ob ich dazu überhaupt befugt bin? Herzlichen Dank!