14.12.2025, 15:28
Wenn die Elternzeit unterbrochen wird, wie berechnet sich dann das Gehalt bei Beschäftigungsverbot?
(14.12.2025, 16:47)Gast schrieb: Welches Gehalt? Das Arbeitsverhältnis ruht doch während der Elternzeit.Aber die Elternzeit kann ggf. beendet werden. Entweder nach § 16 Satz 1-2 oder Satz 3 (für die Mutterschutzzeit) BEEG.