Schwangerschaft in Elternzeit
#1

Wenn die Elternzeit unterbrochen wird, wie berechnet sich dann das Gehalt bei Beschäftigungsverbot?
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#2

Welches Gehalt? Das Arbeitsverhältnis ruht doch während der Elternzeit.
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#3

(14.12.2025, 16:47)Gast schrieb:  Welches Gehalt? Das Arbeitsverhältnis ruht doch während der Elternzeit.
Aber die Elternzeit kann ggf. beendet werden. Entweder nach § 16 Satz 1-2 oder Satz 3 (für die Mutterschutzzeit) BEEG.
Soweit die Elternzeit beendet wurde 

Für die Berechnung muss dann die Zeit vor der Elternzeit betrachtet werden.
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