22.09.2023, 06:41
Hallo zusammen.
Mein Freund arbeitet im Bauhof in einer Kommune in Niedersachsen.
Er ist nach TVöD Entgeldtabelle in Gruppe 5 Stufe 4.
Es geht um die Schmutzzulage, die nicht vom Arbeitgeber bezahlt wird.
Die Antwort ist immer, dass diese Belastung mit der Entgeldgruppe abgegolten ist, es ist pauschalisiert.
Weder in dem Arbeitsvertrag, noch in der Endgeldabrechnung ist eine Regelung oder ein Betrag zu erkennen.
In dem letzten Verwaltungs Ausschuß wurde eine Gewährung von der Politik abgelehnt.
Wenn ich als Sifa die Tätigkeit betrachte, ist dass für mich nicht nachvollziehbar.
Es gibt keine ausreichende PSA, die zu reinigenden Mülleimer sind nicht einheitlich und weisen kein schnell Reinigungssystem nach.
In diesen Mülleimern befinden sich Utensilien, an den man sich verletzten kann sowie Kot und menschliche Überreste, die eine Infektion auslösen können.
Ich sehe das so, dass den Kollegen eine Schmutzzulage zusteht, auf Basis der Berechnungsgrundlage.
Wer kann mir hier weiter helfen?
Viele Grüße
Mein Freund arbeitet im Bauhof in einer Kommune in Niedersachsen.
Er ist nach TVöD Entgeldtabelle in Gruppe 5 Stufe 4.
Es geht um die Schmutzzulage, die nicht vom Arbeitgeber bezahlt wird.
Die Antwort ist immer, dass diese Belastung mit der Entgeldgruppe abgegolten ist, es ist pauschalisiert.
Weder in dem Arbeitsvertrag, noch in der Endgeldabrechnung ist eine Regelung oder ein Betrag zu erkennen.
In dem letzten Verwaltungs Ausschuß wurde eine Gewährung von der Politik abgelehnt.
Wenn ich als Sifa die Tätigkeit betrachte, ist dass für mich nicht nachvollziehbar.
Es gibt keine ausreichende PSA, die zu reinigenden Mülleimer sind nicht einheitlich und weisen kein schnell Reinigungssystem nach.
In diesen Mülleimern befinden sich Utensilien, an den man sich verletzten kann sowie Kot und menschliche Überreste, die eine Infektion auslösen können.
Ich sehe das so, dass den Kollegen eine Schmutzzulage zusteht, auf Basis der Berechnungsgrundlage.
Wer kann mir hier weiter helfen?
Viele Grüße