29.09.2022, 07:38
Hallo zusammen,
meine Frage bezieht sich auf die Änderung der Eingruppierung von Gruppenleiter mit GFAB in WfbM.
Diese werden ja rückwirkend zum 01.07.22 in S8a umgruppiert. Was passiert hier mit der angesammelten Stufenlaufzeit in den jeweiligen Querstufen?
Ähnliches wurde ja 2015 in den Verhandlungen beschlossen wo der Gruppenleiter von S5 in S7 übergeleiter worden war.
Hier konnte ich nachlesen dass die Stufenlaufzeit angerechtet worden war.
Vielen Dank für eure Antworten.
Gruß
meine Frage bezieht sich auf die Änderung der Eingruppierung von Gruppenleiter mit GFAB in WfbM.
Diese werden ja rückwirkend zum 01.07.22 in S8a umgruppiert. Was passiert hier mit der angesammelten Stufenlaufzeit in den jeweiligen Querstufen?
Ähnliches wurde ja 2015 in den Verhandlungen beschlossen wo der Gruppenleiter von S5 in S7 übergeleiter worden war.
Hier konnte ich nachlesen dass die Stufenlaufzeit angerechtet worden war.
Vielen Dank für eure Antworten.
Gruß