Säumniszuschlag Berechnung § 240 AO
#1

Hallo liebe Community,

vielleicht könnt ihr mir ein Schema aufzeigen, wie denn die Säumniszuschläge nun korrekt berechnet werden, unter Berücksichtigung der Einzahlungen.
Folgendes Bsp.:

Forderung beträgt 22.536,50 EUR
Fälligkeit: 01.04.2019
Berechnung soll bis zum 01.06.2019 erfolgen

Es wurden Teilzahlungen geleistet:
1. Teilzahlung am 02.04.2019 i. H. v. 3.756,08 EUR
2. Teilzahlung am 06.05.2019 i. H. v. 3.756,08 EUR

Vielen Dank im Voraus.
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