Hallo,
ich arbeite seit dem 01.08.1989 als Verwaltungsfachangestellte in einer Kommune in NRW. Meine Vergütung war EG 8, Stufe 6. Im Juni 2013 habe ich meine Stelle gewechselt und im April 2017 rückwirkend zum 01.01.2017 einen Antrag auf Höhergruppierung von 8 auf 9a gestellt. Meinem Antrag wurde stattgegeben. Jedoch wurde ich von der Stufe 6 auf die Stufe 4 runtergestuft. Mich ärgert das ungemein. Bitte um Mitteilung, ob das so rechtens ist und was ich noch machen könnte.
Danke
Es war ein Antrag im Rahmen des in Kraft treten der neuen Entgeltordnung? Dann ist es doch genauso tariflich geregelt.
"Bitte um Mitteilung, ob das so rechtens ist und was ich noch machen könnte."
Bewerben bei einem anderen Arbeitgeber und bei Einstellung über die Stufe verhandeln.
Beiträge: 187
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2023
Nach fast sieben Jahren?
Möglicherweise entsprach die Stufenzuordnung nicht dem Tarifvertrag, da ab dem 01.01.2017 die gleiche Stufe hätte zugeordnet werden müsste. Ist aber egal, die Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis beträgt sechs Monate!
Eventuell einen vorgezogenen Stufenaufstieg aushandeln, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind?
"Möglicherweise entsprach die Stufenzuordnung nicht dem Tarifvertrag, da ab dem 01.01.2017 "
Das ist schlicht falsch. Erst ab 1.3.2017 wurde die stufengleiche Höhergruppierung eingeführt. Für die Höhergruppierung auf Antrag im Rahmen der damals neuen Entgeltordnung galt noch die alte Regelung. Das war bewusst so geregelt wurden, weil die Arbeitgeber darauf bestanden haben.
". Ist aber egal, die Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis beträgt sechs Monate!"
Was allerdings nur für die jeweiligen Zahlungen gilt. Nicht für die Korrektur der Stufe bzw. diese wäre korrekt gewesen. Wenn also ein Fehler vorliegen würde wäre (was nicht der Fall ist), hätte man rückwirkend für 6 Monate die Differenz zwischen Stufe 5 und 6 fordern können und für die Zukunft die Bezahlung nach Stufe 6.
Beiträge: 187
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2023
(30.11.2023, 14:33)Gast schrieb: "Das ist schlicht falsch. Erst ab 1.3.2017 wurde die stufengleiche Höhergruppierung eingeführt. Für die Höhergruppierung auf Antrag im Rahmen der damals neuen Entgeltordnung galt noch die alte Regelung. Das war bewusst so geregelt wurden, weil die Arbeitgeber darauf bestanden haben.“
Das ist arrogant geschrieben, aber richtig. War tatsächlich der 01.03.2017.
"Was allerdings nur für die jeweiligen Zahlungen gilt. Nicht für die Korrektur der Stufe bzw. diese wäre korrekt gewesen. Wenn also ein Fehler vorliegen würde wäre (was nicht der Fall ist), hätte man rückwirkend für 6 Monate die Differenz zwischen Stufe 5 und 6 fordern können und für die Zukunft die Bezahlung nach Stufe 6“
Ach, und woraus ergibt sich das? Ist aber eh egal, war ja nicht falsch…