17.06.2023, 09:15
Ein Mitarbeiter des Gesundheitsamtes kontrolliert unsere Reisebäckerei (alter Stand) und stellt einige Mängel fest. Schließt den Stand aber nicht.
Bei einem Gespräch mit den Veranstaltern gibt er ihnen den Tipp uns für keine weiteren Veranstaltungen zu buchen, wodurch wir einige Plätze verloren haben und dadurch auch gravierende Umsatzeinbußen hatten.
Darf der Mitarbeiter des Gesundheitsamtes solche Äußerungen gegenüber Veranstaltern tätigen?
Bei einem Gespräch mit den Veranstaltern gibt er ihnen den Tipp uns für keine weiteren Veranstaltungen zu buchen, wodurch wir einige Plätze verloren haben und dadurch auch gravierende Umsatzeinbußen hatten.
Darf der Mitarbeiter des Gesundheitsamtes solche Äußerungen gegenüber Veranstaltern tätigen?