17.02.2023, 15:30
Hallo.
Ich arbeite bei einem Kommunalen AG. Nun ist es so, dass es bei uns eine, durch einen Plan festgelegte Rufbereitschaft gibt, bei der man sich falls ein Anruf erfolgt innerhalb einer gewissen Zeit am Objekt einzufinden hat.
Soweit kein Problem.
Nun kommt es aber 2-3 mal im Jahr vor, dass ein Kollege an Schließtagen bzw an Fenstertagen (an welchen wir zum Urlaub/Überstundenabbau gebunden sind und nicht arbeiten dürfen) Bereitschaft hat.
Ist das so richtig, dass man trotz angeordneten Urlaub/Gleitzeit Rufbereitschaft leisten muss?
Ich arbeite bei einem Kommunalen AG. Nun ist es so, dass es bei uns eine, durch einen Plan festgelegte Rufbereitschaft gibt, bei der man sich falls ein Anruf erfolgt innerhalb einer gewissen Zeit am Objekt einzufinden hat.
Soweit kein Problem.
Nun kommt es aber 2-3 mal im Jahr vor, dass ein Kollege an Schließtagen bzw an Fenstertagen (an welchen wir zum Urlaub/Überstundenabbau gebunden sind und nicht arbeiten dürfen) Bereitschaft hat.
Ist das so richtig, dass man trotz angeordneten Urlaub/Gleitzeit Rufbereitschaft leisten muss?