Rufbereitschaft Wegezeit
#1

Wenn meine Rufbereitschaft von 13 bis 19:30 Uhr dauert, ich ab 19 Uhr einen Einsatz bis 20 Uhr habe, was ist diesbezüglich mit Wegezeit und Arbeitszeit, kann der Arbeitgeber mir 19:30 Uhr alles kappen und sagen 
ab 19:30 Uhr ist alles nur reine Überstundenzeit? Bisher haben wir diese Einsätze entsprechend noch abgerechnet.
Meine Dienstnachfolgerin beginnt mit der Rufbereitschaft erst 19:30 Uhr und hat dann ja auch noch erst eine Wegezeit von bis zu 30 min. zu absolvieren, Wir waren bisher so kollegial und habe den Einsatz beendet, der Kollegin Bescheid gegeben und sie hat dann bei Bedarf den nächsten Einsatz gestartet.
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