Kann die Rufbereitschaft ab dem 60 Lebensjahr abgelehnt werden?
Es gibt keine pauschale Altersgrenze. Arbeitsmedizinische Gründe wären individuell festzustellen und dann zu klären ob es Aufgaben ohne Rufbereitschaft gibt.
Ansonsten ablehnen kann man es immer. Kann dann aber zur Abmahnung und ggf Kündigung führen.