Rufbereitschaft
#1

Hallo,
ich habe eine Frage zur Rufbereitschaft.
Ich bin Hausmeister in einem Kurhaus, in dem eine Brandmeldeanlage eingebaut ist.
Wenn nun eine Störung (kein Brandalarm) auftritt, werden von der Fa.Bosch im Turnus 3 Rufnummern, von denen ich eine habe, angerufen bis einer abnimmt. Da ich nicht davon ausgehen kann, dass die anderen an das Handy gehen, habe ich das immer im Kopf und belastet mich.
Ist das rechtlich überhaupt in Ordnung?
Desweiteren sind jetzt fast jedes Wochenende Veranstaltungen, wo ich dann Rufbereitschaft habe oder Abnahme des Saales (im Arbeitsvertrag steht Rufbereitschaft wird durch die Tourismusleitung angeordnet). Das verhaut mir fast jedes Wochenende, ist dies erlaubt?

Für eine hilfreiche Antwort wäre ich sehr dankbar
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#2

"Ist das rechtlich überhaupt in Ordnung?"
Ist da Rufbereitschaft angeordnet? Wenn nicht, kann der Arbeitgeber zwar anrufen (lassen). Es besteht aber kein Anlass ans Telefon zu gehen.

"Das verhaut mir fast jedes Wochenende, ist dies erlaubt?"
Außer im Urlaub schon. Tatsächliche Arbeitseinsätze an Sonntagen müssen begrenzt sein.
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