Rufbereitschaft
#1

Hallo Zusammen,

wir haben von Mittwoch 8:00- drauf die Woche Mittwoch 8:00 Uhr seit Neuestem immer Rufbereitschaft. Die Bereitschaft geht jeweils beispielsweise von Dienstag 16:00 - Mittwoch 08:00 Uhr und beginnt dann wieder um 16:00 Uhr. Meines Erachtens nach dauert die Bereitschaft somit länger als 12 Stunden an. Wir erhalten jedoch lediglich die 12,5% des aktuellen Stundensatzes, da die Verwaltung der Ansicht ist, dass die 12 Stunden nicht am Stück an einem Tag, sondern tagesübergreifend geleistet werden und somit nicht mehr als 12 Stunden am Stück gewertet werden. 
Ist das so korrekt? 

Darüber hinaus wird die Rufbereitschaft bei Steuerklasse 1 mit 51% versteuert, ist das richtig so? Die Abzüge sind deutlich mehr, als bei meinem "normalem" Gehalt bislang. 

Vielen Dank schon mal im Voraus.
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#2

Ich sehe auch Anspruch auf die Tagespauschale für die Rufbereitschaft 16-8 Uhr. Allerdings dürfte man mit dem 16 h 12,5% auch auf den gleichen Betrag wie mit der täglichen Pauschale kommen. Bzw. was zahlt der Arbeitgeber:
Di 16 Uhr bis 24 Uhr 8h*0,125
Mi 0-8 + 16-24 Uhr 16h*0,125
Do 0-8 + 16-24 Uhr 16 h*0,125
Fr 0-8 + 16-24 Uhr 16h*0,125
Sa Tagespauschale
So Tagespauschale
Mo 0-8 + 16-24 Uhr 16 h*0,125
Di 0-8 Uhr8 h*0,125
18 h zu bezahlen

Tagespauschalen
Di 2h
Mi 2h
Do 2h
Fr 2h
Sa 4h
So 4h
Mo 2h
18 h zu bezahlen

51% Steuer dürfte nicht korrekt sein. 51% Abzüge (einschließlich Sozialversicherungsbeiträge etc. könnten korrekt sein.) Wegen der höheren Grenzsteuer ist der Abzug bei jedem Euro mehr besonders hoch und liegt über dem durchschnittlichen Abzug für den Gesamtbetrag.
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