Resturlaub Verschiebung
#1

Hallo, aus Krankheitsgründen werde ich voraussichtlich nicht meinen Resturlaub in der vorgeschriebenen Zeit nehmen können. Er muss ja Ende Mai angetreten sein. Wie lange vorher muss ich diese "Verschiebung" durch einen Antrag gestellt haben? Reichen da 1-2 Wochen vorher? Und muss eine Begründung vom Arzt vorliegen? Wäre jetzt kein Problem.....

Liebe Grüße
Ferrero
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#2

Seit wann besteht Arbeitsunfähigkeit? Bis wann wird sie voraussichtlich dauern?
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#3

Hallo, seid Mitte Dezember im Krankengeld, bis voraussichtlich 6.Mai krank.
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#4

Die Verschiebung muss nicht beantragt werden. Man muss nur klären bis wann der Urlaub zu nehmen ist und den Urlaub dann beantragen. Ggf. könnte der Arbeitgeber darauf bestehen, dass der Urlaub direkt nach der Arbeitsunfähigkeit genommen wird. Dies sollte verbindlich geklärt werden.
Ein Begründung vom Arzt ist nicht erforderlich.
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#5

Also der 31.Mai ist Stichtag, ab dann muss er angetreten sein. Meine Frage ist nur wielange ich vor diesen Stichtag eine Verschiebung des Resturlaubes gestellt haben muss. Oder einen Antrag für alle Fälle dass ich ihn nicht bis dahin antreten kann. So wie ich weiß sind wir angehalten worden rechtzeitig und dann in schriftlicher Form eine "Verlegung" des Resturlaubes mit Begründung einzureichen. Nur wie lange vorher?

Gruß Ferrero
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#6

Gesetzlich ist der Übertrag nach 2020 bedeutsam. Sonst gibt es keine gesetzliche Regelung. Auch tariflich gibt es keinen Antrag zum Maitermin. Grundsätzlich schützt die EuGH Rechtssprechung i.V.m. der Rechtssprechung des BAG vor dem krankheitsbedingten Urlaubsverfall. Zumindest für 15 Monate.

Dabei gibt es ein paar Unklarheiten hinsichtlich tariflichen Urlaubsanspruch der über den gesetzlichen hinausgeht. Soweit es bei Euch eine Dienstvereinbarung gibt welche einen solchen Antrag vorsieht wären die Vorgaben der Dienstvereinbarung einzuhalten. Ob die Dienstvereinbarung wirksam wäre lässt sich pauschal nicht beantworten.
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#7

In der Dienstvereinbarung steht "frühzeitig einreichen". Ich habe glaube mal gehört dass ca.1-2 Wochen vor diesem Stichtag (31.5) ein schriftlicher Antrag gestellt werden muss. Sicher bin ich mir aber nicht. Ich kann zu jetziger Zeit nicht sagen ob ich den Mai über wieder arbeitsfähig bin. Arzttermin zum Röntgen habe ich noch einen. Auf jeden Fall ein nettes Danke schön für Antwort...
Ferrero
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#8

Im Kern bestehen zwei Optionen.

1. Einfach jetzt den Antrag stellen und darauf hinweisen, dass der Urlaub nur dann übertragen werden muss, wenn die Arbeitsunfähigkeit andauert.
2. Davon ausgehen, dass der Antrag erst dann gestellt werden muss, wenn erkennbar ist, dass die Arbeitsunfähigkeit andauert und deshalb der Urlaub nicht bis zum Stichtag genommen werden kann.

Vermutlich sind beide Wege mit geringen rechtlichen Risiken versehen. Aber ohne Kenntnis der Dienstvereinbarung nicht abschließend zu beurteilen.
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#9

Vielen Dank,werde das dann mal so machen
Gruß Ferrero
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