31.08.2018, 09:10
Guten Morgen,
der Vorsitzende unseres ÖPR geht Ende des Jahres in Rente. Leider wird sich wohl niemand finden der den Vorsitz übernehmen will. Dass wir einen neuen Vorsitzenden wählen müssen ist mir soweit klar. Was aber wenn sich niemand zur Wahl stellt bzw. der Gewählte die Wahl nicht an nimmt? Muss dann der Stellvertreter bis zum Ende der Wahlperiode übernehmen oder müssen Neuwahlen stattfinden? Ich finde weder im LPersVG Rheinland-Pfalz noch in den Kommentaren etwas dazu. Vielen Dank für Eure Hilfe
der Vorsitzende unseres ÖPR geht Ende des Jahres in Rente. Leider wird sich wohl niemand finden der den Vorsitz übernehmen will. Dass wir einen neuen Vorsitzenden wählen müssen ist mir soweit klar. Was aber wenn sich niemand zur Wahl stellt bzw. der Gewählte die Wahl nicht an nimmt? Muss dann der Stellvertreter bis zum Ende der Wahlperiode übernehmen oder müssen Neuwahlen stattfinden? Ich finde weder im LPersVG Rheinland-Pfalz noch in den Kommentaren etwas dazu. Vielen Dank für Eure Hilfe