Regelbeurteilung vorsätzlich rechtswidrig
#1

Eine Regelbeurteilung nur befriedigend für soziale Bereiche Pflege, Kita, Feuerwehr. Gibt es eine Vorgabe des Landes für die Kommune ?
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#2

Moin, Regelbeurteilungen kann es ja wenn überhaupt nur bei der Feuerwehr im Beamtenbereich geben. Der TVöD sieht dies nicht vor ( Kita / Pflege pp. ).
Vorgaben gibt es vom Land hinsichtlich der Noten nicht, wäre auch rechtswidrig.
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#3

Da gibt es wohl nur die "Gegendarstellung", die zur Personalakte zu nehmen ist.
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#4

Wenn die Beurteilung tatsächlich rechtswidrig ist gibt es einige Möglichkeiten. Worin liegt die Rechtswidrigkeit und was ist deine Rolle. PR oder Betroffener?
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#5

Hallo,
Ein Beamter verwirkt das Recht, Einwendungen gegen eine dienstliche Beurteilung zu erheben, wenn er längere Zeit untätig bleibt und dadurch bei seinem Dienstherren den Anschein erweckt, er lasse die Beurteilung gegen sich gelten.
Die Bemessung des Zeitraums hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Urteil OVG Lüneburg Az 5ME258/12
Liebe Grüße

PS. Die vielen Möglichkeiten würden mich aber schon interessieren.
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