Recht auf Zulage?
#1

K045  

Hallo,
ich bin Beamtin im mD.
Seit 07/2020 auf Lebenszeit.

Seit dem Ende meiner Ausbildung besetze ich eine Stelle die eigentlich als A9 ausgeschrieben ist.
Ich bekomme aber die Besoldung für A6/02.

Habe ich, da ich die Aufgaben der A9er Stelle wahrnehme, einen Anspruch auf eine Zulage?
Wenn ja, auf Grund welcher Rechtslage?

Vielen lieben Dank für alle Tipps und Antworten!!
Viele Grüße
A010
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#2

Noch dazu:
Ich arbeite in NRW beim Landschaftsverband.
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#3

NRW hat wohl die Regelung nicht gestrichen. Ab den 13. Monat der Wahrnehmung der höherwertigen Tätigkeit. Allerdings nur bei vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Also zumindest eine freie Wertigkeit nach A7. (Zulage ist begrenzt auf die Differenz zur nächst höheren Besoldungsgruppe.) Daneben grundsätzliche Beförderungsreife (da habe ich keinen Überblick wann frühstens in NRW die Beförderung möglich ist.).
§ 59 LBesG NRW. Es gab mal eine Entscheidung zur ähnlichen Bundesregelung, dass dies auch bei dauerhafter Übertragung der höherwertigen Tätigkeit gilt.

Also am besten mal mit dem PR sprechen.
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