Recht auf Einladung zum Gespräch als gleichgestellter Behinderter ?
#1

Hallo,

wie sieht es aus, wenn sich ein gleichgestellter behinderter Arbeitnehmer (Angestellter EG 6) auf eine Stelle bewirbt (EG9) und ohne Einladung auf ein Gespräch abgelehnt wird (mangelnde Qualifikationen), eine Bewerbung aus dem letzten Jahr auf die gleiche Abteilung, identische Stelle (ebenfalls EG9) für das weitere Verfahren zugelassen wurde, diese Einladung aber abgesagt werden musste, da man sich im Urlaub befand.

Arbeitgeber ist die Innenbehörde

Hätte mich die Personalabteilung einladen müssen oder muss ich in Kauf nehmen, dass die Begründung "zu viele bessere Bewerber" rechtens ist ?
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#2

War die Angabe "mangelnde Qualifikation" oder "zu viele bessere Bewerber"?
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#3

Man hat mir mit keinem Wort die Absage begründet. (Auch nicht auf Aufforderung)
Auf die gleiche Stelle hab ich mich letztes Jahr beworben, wurde für das weitere Verfahren zugelassen, war da aber im Asien-Urlaub.
Sichert § 82 Satz 2 SGB IX nicht den Rechtsanspruch zu ???
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#4

Inzwischen ist es § 165 SGB IX.
Es kommt darauf an ob die in der Stellenausschreibung genannten zwingenden Anforderungen vollständig erfüllt sind. Wenn ja besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Einladung. Aus der Einladung im letzten Jahr folgt noch nicht, dass der Arbeitgeber die Anforderungen als erfüllt ansieht.
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#5

die Anforderungen sind beschrieben wie folgt:
Sie verfügen über

eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder eine vergleichbare Ausbildung oder
über vergleichbare Kenntnisse und Fähigkeiten.

Das kann im Grunde alles und nichts heißen, alles sehr schwammig
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#6

(08.10.2019, 16:52)Gast schrieb:  Inzwischen ist es § 165 SGB IX.
Es kommt darauf an ob die in der Stellenausschreibung genannten zwingenden Anforderungen vollständig erfüllt sind. Wenn ja besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Einladung. Aus der Einladung im letzten Jahr folgt noch nicht, dass der Arbeitgeber die Anforderungen als erfüllt ansieht.

Hat der AG auch nur ein Zweifel an den fehlenden Anforderungen, ist der Bewerber einzuladen... 
Meine Meinung..
Mit Einladung aus dem letztem Jahr haben sie meine Qualifikationen anerkannt.. Im übrigen die gleiche Sachbearbeiterin wie im letzten Jahr
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#7

Was hast du denn nun für eine Qualifikation? Oder soweit keine entsprechende Ausbildung vorliegt wie hast du dargelegt, dass gleichwertige Kenntnisse und Fähigkeiten vorliegen?
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