Rechnungsprüfungsausschuss / Vorsitzender
#1

In der Einladung zu der konstituierenden Sitzung (Juni 2014) unseres Gemeinderates stand u. a. 

4. Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses

auf der Tagesordnung.


Auszug aus der Niederschrift dieser Sitzung

4.) Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses 
Es wurden vorgeschlagen Person 1 als Vorsitzender, Person 2 als Schriftführer und Person 3 als Beisitzer. Vertreter wurden keine vorgeschlagen und damit auch nicht gewählt. Der Rat bestätigte einstimmig den Vorschlag von Ortsbürgermeister XY offen abzustimmen und wählte anschließend die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses wie oben dargestellt.

Der Ortsbürgermeister lädt nun (nach 1 1/2 Jahren) zu einer konstituierenden nichtöffentlichen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses ein. 


Tagesordnung:
1. Wahl des/r Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses
2. Prüfung der Jahresabschlüsse 2012 und 2013

Meine Fragen in dem Zusammenhang lauten:

1. Konstituierende Sitzung Juni 2014 war öffentlich; die bevorstehende Sitzung ist nichtöffentlich. Darf eine konstituierende Sitzung oder ein Teil derer nichtöffentlich sein?
2. Per e-Mail wurde der gesamte Gemeinderat zu der nichtöffentlichen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses eingeladen.
3. Ist es nicht so, dass der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses seine Ausschussmitglieder zur RePrü einlädt?
Dieses wiederum setzt voraus, dass der Vorsitzende entsprechende Info (Abschluss Haushaltsjahr) vom Bürgermeister erhält.

Besten Dank für Eure Unterstützung.
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#2

Hallo,

in unserer Stadt in NRW hat der Rat eine Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse erlassen.

Die Tagesordnung von Ausschüssen wird vom Ausschussvorsitzenden im Benehmen mit dem Bürgermeister festgesetzt, also gemeinsam.

Ferner steht darin, dass u.a. Angelegenheiten der Rechnungsprüfung nicht-öffentlich behandelt werden.

Die Wahl des Vorsitzenden des RPA selbst zähle ich aber nicht dazu, daher müsste dies bei uns öffentlich erfolgen.
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#3

(30.11.2015, 13:21)Gast schrieb:  Hallo,

in unserer Stadt in NRW hat der Rat eine Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse erlassen.

Die Tagesordnung von Ausschüssen wird vom Ausschussvorsitzenden im Benehmen mit dem Bürgermeister festgesetzt, also gemeinsam.

Ferner steht darin, dass u.a. Angelegenheiten der Rechnungsprüfung nicht-öffentlich behandelt werden.

Die Wahl des Vorsitzenden des RPA selbst zähle ich aber nicht dazu, daher müsste dies bei uns öffentlich erfolgen.

Vielen Dank für die Ausführungen. Ich sehe das genau so; und deshalb müsste die Sitzung aus einem öffentlichen (Wahl des Vorsitzenden) und einem nichtöffentlichen Teil (RePrü) bestehen.
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