Rechnung für Wasser
#1

Muss ich Rechnungen für Wasser zahlen oder nicht?... Der Wasserzähler ist abgemeldet und demontiert schon 6 Jahre, das Haus ist eine Ruine, nicht zum Wohnen, dort wohnt niemand schon 10 Jahre.
Danke
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#2

Wie soll denn der Verbrauch von Wasser berechnet werden, wenn es dort keinen Zähler gibt?
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#3

Grundsätzlich richtet sich die Beitrags- und Gebührenpflicht nach der jeweiligen Wasserversorgungssatzung, deren Inhalt man für eine definitive Antwort kennen muss. Außerdem ist nicht ganz klar, ob es um Gebühren oder Beiträge geht.

Bei uns z. B. gilt für die Gebühren, dass nicht nur der tatsächliche Verbrauch gebührenpflichtig ist, sondern auch bereits die Bereitstellung von Trinkwasser. Hiervon kann man sich auf Antrag befreien lassen, wenn nachweislich kein Wasser verbraucht und benötigt wird. Da der Zähler laut Frage abgemeldet und ausgebaut ist, dürfte dies hier wohl der Fall sein. Daher bitte Sachverhalt ergänzen.

Für den Anschlussbeitrag hingegen kommt es auf die tatsächliche Nutzung oder Nichtnutzung nicht an. Durch den Anschluss- und Benutzungszwang fallen Beiträge an, wenn das Grundstück aus baurechtlicher Sicht genutzt werden könnte und eine Anschlussmöglichkeit vorhanden ist.
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