Die Gemeinde hat es versäumt, die Gehaltszahlung (Aufwandsentschädigung) an einen Gerätewart der Feuerwehr nach der Erklärung des Rücktritts einzustellen. Rücktritt zum 1.10.2025, Gehalt wurde weitergezahlt bis April 2026. Kann jetzt der gesamte Betrag, oder wieviel Monate können jetzt zurückgefordert werden?
Danke für eure Antworten
Gerry
War es Gehalt oder Aufwandentschädigung?
Wenn Gehalt, auf welcher Rechtsgrundlage?
Vermutlich muss man das Geld vollständig zurückzahlen.
Hallo Gast,
Danke für die Antwort, es handelt sich hier um eine Aufwandsentschädigung. Wird da evtl. rechtlich zwischen Gehalt und Aufwandsentschädigung unterschieden?
Es handelt sich um unterschiedliche Rechtsgrundlagen. Das Gehalt wird in der Regel nach dem Tarifvertrag TVöD bezahlt, die Aufwandsentschädigung zumeist nach dem jeweiligen Landes-Feuerwehrgesetz.
Es ist aber davon auszugehen, dass die Aufwandsentschädigung zurückzuzahlen ist. Der Feuerwehrmann wusste ja auch, dass die Aufwandsentschädigung ihm nicht mehr zustand, er ist also nicht gutgläubig.