Rückstufung nach Stellenbewertung; Mitspracherechte des Personalrates
#1

Hallo zusammen,

zwar ist das Thema schon einmal an anderer Stelle angesprochen worden, jedoch z.T. unter anderen Parametern, somit bin ich gespannt, was Euer Sachverstand hierzu weiß. 2008 wechselte ich zu meinem jetzigen Arbeitgeber, einer Stadt in Baden-Württemberg. Ausgeschrieben war die Stelle wahlweise für TVÖD 10 oder A 11. Zuvor befand ich mich in einem Beschäftigtenverhältnis, jetzt traf ich die Entscheidung für die beamtenrechtliche Laufbahn. Wegen des Grundsatzes, dass alle beamtenrechtlichen Stufen zu durchlaufen seien, startete meine Besoldung mit A 9, eine Höhergruppierung in A 10 erfolgte im August 2012. Im September 2012 wurde eine umfassende Organisationsuntersuchung und Stellenbewertung für die komplette Stadtverwaltung begonnen. Mit der Durchführung wurde eine GmbH für Kommunalberatung beauftragt, nicht die GPA. Mit dem hiesigen Personalrat wurde die Maßnahme ganz grundsätzlich vor Beginn besprochen, offenkundig wurde er jedoch im weiteren Verlauf nie wieder "mit ins Boot geholt". Auffällig war, dass im gängigen Formular die Frage nach den Überstunden fast unmerklich entfernt worden war. Damals hatten manche Kollegen Überstunden in exorbitanter Menge. Nachdem zwischenzeitlich so manches darüber gemunkelt wurde, dass manche Auswertung "stimmig gemacht" worden sei, wurde den Beschäftigten im Herbst 2014 eröffnet, dass sie das Ergebnis (nicht aber irgendwelche Detailangaben) ihrer Stellenbewertungen nun aus einem Ordner herauslesen dürften, Kopien oder sonstige schriftliche Auskünfte jedoch nicht möglich seien. Erst auf der wenig später stattfindenden Personalversammlung wurde nach Anmahnung zugesichert, dass man auch eine detailliertere Auswertung weiterreichen werde. In der kompletten Zwischenzeit ist weder durch das Bewertungsbüro noch meinen Arbeitgeber eine Rücksprache mit mir erfolgt.

Im Februar 2015, also fast 2 1/2 Jahre nach dem Beginn der Maßnahme, erhielt jeder Kollege weitgehend kommentarlos eine 5seitige schriftliche Auswertung des Büros. Ihr war zu entnehmen, dass meine Stelle auf A 10 gewertet worden sei. A 10 wird im Punkteraum zwischen 344-394 vergeben, meine Punktezahl betrug 381. Somit war eine Rückstufung der Stelle von A 11 nach A 10 erfolgt. Die weitere Bewertung erfolgte in den Kapiteln "Schwierigkeitsgrad der Informationsverarbeitung", "Schwierigkeitsgrad der dienstlichen Beziehungen", "Grad der Selbständigkeit", "Grad der Verantwortung", "Grad der Vor- und Ausbildung" und "Grad der Erfahrung". Bei 4 der 6 Themen wurde ich aus meiner Sicht zu niedrig bewertet. Ich habe beschlossen, das nicht einfach so hinzunehmen, zumal gute Gründe dafür sprechen, aktiv zu werden. Seit der letzten Arbeitsplatzbeschreibung im Jahr 2001, bei der mein Amtsvorgänger nach Vergütungsgruppe IVa bewertet worden war und der Neuausschreibung der Stelle 2008 (TVÖD 10/A 11) sind ständig neue anspruchsvolle Aufgaben hinzugekommen, niemals aber etwas vom Aufgabenbestand auf einen anderen Beschäftigten umverteilt oder generell abgegeben worden. Das kann ich auf jeden Fall belegen.

Meine Fragen an Euch: Gibt es so etwas wie einen Bestandsschutz in Bezug auf die Verbindlichkeit einer Eingruppierung in der Stellenausschreibung, wenn nachweislich keine Aufgaben entfallen sind und keine Aufgaben höherer Wertigkeit gegen solche niedrigerer Wertigkeit getauscht wurden? Gibt es hierzu rechtliche Regelungen, die auf den kommunalen Beamtendienst in Baden-Württemberg anwendbar sind? Ist das Vorgehen des Arbeitgebers rechtlich überhaupt zulässig? Welches weitere Vorgehen empfehlt Ihr mir? Da die komplette Maßnahme ein "Gschmäckle" hat: welche Möglichkeiten hat der Personalrat aktiv zu werden? Muss er dem Ergebnis generell zustimmen, damit eine Organisationsuntersuchung oder Stellenbewertung Gültigkeit erlangt? 2001 wurde bei der letzten generellen Stellenbewertung der Arbeitsplätze zwischen Stadtverwaltung und Personalrat eine extra Dienstvereinbarung getroffen, diesmal ist nichts dergleichen erfolgt. Kann er sich im Falle berechtigter Zweifel an der Ordnungsgemäßheit der Abwicklung der Sache Akteneinsicht verschaffen? Welche rechtliche Handhabe hat er generell, wenn eine Organisationsuntersuchung und Stellenbewertung auf das Unverständnis der Mitarbeiter stößt?

Ich freue mich auf Eure Kommentare.
Herzliche Grüße !
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#2

Einen Besitzstand gibt es nicht. Selbst wenn die Stelle zum damaligen Zeitpunkt mit EG 10 bewertet worden ist bedeutet dies ja nicht, dass die Stelle ebenfalls nach KGSt bewertet wurde. Die unterschiedlichen Bewertungssysteme zwischen Angestellten und Beamten sind in keiner Weise vergleichbar. Du hast auch keine sonstigen Rechte als Beamter. Du hast nur Anspruch auf eine korrekte Stellenbewertung. Ob diese wirklich fehlerhaft ist, kann von hier natürlich nicht nachvollzogen werden. Aber selbst wenn die Stelle mit A 11 bewertet würde, bedeutet dies noch lange keinen Anspruch, auch nach A 11 befördert zu werden.
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#3

Schließe mich dem Vorredner an. Wurde die Stellenbewertung im Rahmen eines summarischen oder analytischen Verfahrens durchgeführt ? Ich kenne es so, dass der jeweilige Stelleninhaber auch die Möglichkeit hat, Anmerkungen oder Vorschläge zu den Anforderungen der konkreten Stelle zu machen. Wenn sich die Anforderungen tatsächlich geändert haben, müsste dies dann berücksichtigt werden. Gab es bei der 5-seitigen Auswertung nicht noch die Möglichkeit, aus Sicht des Stelleninhabers etwas beizutragen ?

Aber selbst wenn die Stelle irgendwann höher bewertet wird, muss ja auch noch die dienstliche Beurteilung entsprechend sein für eine Beförderung.
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