Rückholrecht des Rates gem. § 41 GO NRW
#1

Ein großes Bauvorhaben inkl. Grundstücksverkauf soll beschlossen werden.
Man hat es wohl sehr eilig. Die Beschlussvorlagen liegen nur der zuständigen Bezirksvertretung und dem Rat zur Entscheidung vor. Alle anderen Gremien werden nicht beteiligt und mittels Rückholbeschlüssen nach der Entscheidung lediglich in Kenntnis gesetzt. Begründet wurde dies mit "knapper Zeit".
Es geht hier um Mio. Beträge und erhebliche Eingriffe in die Stadtentwicklung mit Verkehr, Klima, Umwelt. Die umfangreichen Beschlussvorlagen lagen den Ratsmitgliedern 12 Tage vor Beschluss vor. 
Schriftliche Anfragen zu dem Projekt wurden nicht beantwortet mit dem Hinweis, man kann mündlich in der entscheidenen Sitzung nachfragen. 

Ist diese Vorgehensweise der Verwaltung  rechtens? Wie kann man als Fraktion dagegen vorgehen?
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#2

"Ist diese Vorgehensweise der Verwaltung rechtens?"
Einen Verstoß gegen zwingende Vorschriften ist nicht erkennbar. Als solches rechtens.

" Wie kann man als Fraktion, dagegen vorgehen?"
Mehrheit im Rat dagegen organisieren.
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