03.08.2017, 20:14
Hallo zusammen,
kann man entsprechend der Vormerkung 5a zur EGO VKA als ausgebildeter Sozialversicherungsfachangestellter von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht bei einer Stadt/Gemeinde befreit werden und in eine Entgeltgruppe bis 9a, oder vielleicht sogar darüber (Jobcenter-Leistungssachbearbeiter SGB II), eingestellt bzw. eingruppiert werden?
Sind gesetzliche Krankenkassen öffentlich-rechtliche Arbeitgeber?
Danke für die Hilfe.
kann man entsprechend der Vormerkung 5a zur EGO VKA als ausgebildeter Sozialversicherungsfachangestellter von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht bei einer Stadt/Gemeinde befreit werden und in eine Entgeltgruppe bis 9a, oder vielleicht sogar darüber (Jobcenter-Leistungssachbearbeiter SGB II), eingestellt bzw. eingruppiert werden?
Sind gesetzliche Krankenkassen öffentlich-rechtliche Arbeitgeber?
Danke für die Hilfe.