Prüfungspflicht bei 20jähriger Berufserfahrung
#1

Hallo zusammen,

kann man entsprechend der Vormerkung 5a zur EGO VKA als ausgebildeter Sozialversicherungsfachangestellter von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht bei einer Stadt/Gemeinde befreit werden und in eine Entgeltgruppe bis 9a, oder vielleicht sogar darüber (Jobcenter-Leistungssachbearbeiter SGB II), eingestellt bzw. eingruppiert werden?
Sind gesetzliche Krankenkassen öffentlich-rechtliche Arbeitgeber?

Danke für die Hilfe.
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#2

(03.08.2017, 20:14)Gast schrieb:  Hallo zusammen,

kann man entsprechend der Vormerkung 5a zur EGO VKA als ausgebildeter Sozialversicherungsfachangestellter von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht bei einer Stadt/Gemeinde befreit werden und in eine Entgeltgruppe bis 9a, oder vielleicht sogar darüber (Jobcenter-Leistungssachbearbeiter SGB II), eingestellt bzw. eingruppiert werden?
Sind gesetzliche Krankenkassen öffentlich-rechtliche Arbeitgeber?

Danke für die Hilfe.

Ich bin ausgebildeter Sozialversicherungsangestellter. Nach der Ausbildung wurden wir nach dem alten TVöD in Entgeltgruppe 8 eingruppiert. Nachdem jetzt seit 01.01.2016 die neuen Regelung im TVöD eingetreten sind (auf Bundesebene) werden alle ausgelernten direkt in die EG 9a TVöD eingruppiert. Bei uns ist es so, dass wir ab EG 9c über eine Fortbildung verfügen müssen, vergleichbar mit dem Angestelltenlehrgang 2.
Ob es sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse generell um einen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber handelt kann ich leider nicht definitiv sagen, ich wäre bei dieser Frage aber eher beim Ja.
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#3

Die Ausbildung spielt bei der Eingruppierung jetzt nicht soooo die Rolle.

Bei uns sind zumindest die Jobcenter-Sachbearbeiter SGBII alle in die 9a eingruppiert.

Beatrix
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#4

(03.08.2017, 23:29)Justus Jonas schrieb:  
(03.08.2017, 20:14)Gast schrieb:  Hallo zusammen,

kann man entsprechend der Vormerkung 5a zur EGO VKA als ausgebildeter Sozialversicherungsfachangestellter von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht bei einer Stadt/Gemeinde befreit werden und in eine Entgeltgruppe bis 9a, oder vielleicht sogar darüber (Jobcenter-Leistungssachbearbeiter SGB II), eingestellt bzw. eingruppiert werden?
Sind gesetzliche Krankenkassen öffentlich-rechtliche Arbeitgeber?

Danke für die Hilfe.

Ich bin ausgebildeter Sozialversicherungsangestellter. Nach der Ausbildung wurden wir nach dem alten TVöD in Entgeltgruppe 8 eingruppiert. Nachdem jetzt seit 01.01.2016 die neuen Regelung im TVöD eingetreten sind (auf Bundesebene) werden alle ausgelernten direkt in die EG 9a TVöD eingruppiert. Bei uns ist es so, dass wir ab EG 9c über eine Fortbildung verfügen müssen, vergleichbar mit dem Angestelltenlehrgang 2.
Ob es sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse generell um einen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber handelt kann ich leider nicht definitiv sagen, ich wäre bei dieser Frage aber eher beim Ja.

Ein öffentl-rechtlicher Arbeitgeber wäre es wenn es sich um eine Anstalt des öffentlichen Rechts handeln würde.
Wie z.B. die AOK als Personalkörperschaft.

Wenn ich mich Recht an meinen Vorbereitungsdienst zurückerinnere Wink
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