Polizist verletzt Verschwiegenheit
#1

Guten Tag,

mal angenommen, in einem Fitnessstudio trainiert ein Polizist. Person A trainiert dort auch und kann ein Gespräch von 2 weiteren Personen mithören, mit dem Wortlaut: der Polizist hat mir gesagt Person A ist ein ... Kann Person A nun eine Zivilklage .... gegen den Polizisten einleiten, auch ohne die Aussage einer der Personen, die an dem Gespräch beteiligt waren?

Vielen Dank.
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#2

Kommt darauf an was für eine Zivilklage und was der Polizist gesagt hat.
Daneben braucht man eine zustellfähige Adresse des Polizisten.

Die Erfolgsaussicht hängt zusätzlich davon ab, was der Kläger für Beweismittel hat und wie sich der Polizist einlässt. Daneben ggg.von den Zeugenaussagen der 2 weiteren Person.
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#3

Vielen Dank für die Nachricht.
Es handelt sich eindeutig um Verleumdung.
Was für eine Klage da genau passend wäre, müßte Person A erst erfragen.
Die 2 Personen stehen dem Polizisten näher als Person A. Von daher wird es sicher keine Zeugenaussage geben.
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#4

Was hat der Polizist denn gesagt was A ist? Ein Ladendieb oder Sexualstraftäter oder irgendwas, was er aus dem Polizeidienst weiß? Oder hat er gesagt A ist ein (irgendein Ausdruck/Beleidigung)? Weil dann ist das halt seine Meinung und welche Verschwiegenheit soll er dann verletzt haben?
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