Politische Neutralität
#1

Wenn ein Beamter an seinem Haus Parolen der AfD öffentlich sichtbar aufhängt ( "Unser Land zuerst") und damit gleichzeitig seinen Nachbarn provoziert, verstößt er damit nicht gegen die von Beamten geforderte  "politische Neutralität"?
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#2

Die Pflicht zur politischen Neutralität bezieht sich nur darauf, dass Beamte im Dienst keine Partei bevorzugen dürfen.

Beamte haben aber eine Pflicht zur Verfassungstreue und zur Mäßigung. Das Plakat "Unser Land zuerst" halte ich aber für unproblematisch. Wie lauten denn die Parolen der weiteren Plakate?
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#3

Das Gebot der Mäßigung setzt erst sehr viel höher an als bei einem Plakat ohne dirkriminierende, beleidigende oder verfassungsfeindliche Inhalte. Bedenklich wäre aus meiner Sicht z. B. die öffentlichkeitswirksame Kandidatur für eine Partei mit offen verfassungsfeinlichen Zielen (das wäre dann aber eher der "Dritte Weg" statt die AfD) oder die Organisation/Anmeldung einer Demonstration mit staatsfeindlichen Inhalten.

Zudem kommt es auch noch auf die Position des Beamten an. Beim in der informierten Öffentlichkeit allgemein bekannten Polizeipräsidenten gelten strengere Maßstäbe als bei einem Beamten des mittleren Dienstes, der in der Registratur des Bauamts arbeitet...
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