Erhält der Pflegedienst beim öffentlichen Dienst, sprich TVöD, auch die Pflegezulage von 120 Euro ?
LG
Ja.
§ 15 TVöD-K:
(2.7) Beschäftigte, die in eine der Entgeltgruppen P 5 bis P 16 eingruppiert sind, erhalten bis 29. Februar 2024 zuzüglich zu dem Tabellenentgelt gemäß § 15 Abs. 1 eine Pflegezulage in Höhe von monatlich 120,00 Euro. Die Pflegezulage gemäß Satz 1 erhöht sich ab 1. März 2024 auf monatlich 133,80 Euro. Ab dem 1. Januar 2025 verändert sich die Pflegezulage bei allgemeinen Entgeltanpassungen um den von den Tarifvertragsparteien vereinbarten Vomhundertsatz.