Personalrat - Rücktritt
#1

Hallo,

Ein Mitarbeiter ist im Personalrat (Vorsitzende) und wurde vor kurzem als Fachbereichsleiter befördert.

Der Mitarbeiter will nicht aus dem Personalrat zurücktreten. Kann er im Personalrat bleiben?

Welches Gesetz kann ich vorbringen, dass er zurück tritt?
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#2

Ein Rücktritt ist eine persönliche Entscheidung.

Davon zu trennen ist eine gesetzliche Unvereinbarkeit.
Diese hängt von der Entscheidungskompetenz als Fachbereichsleitung und dem anzuwendenen Personalvertretungsgesetz ab. In Regelfall dürfte die Position mit einer Mitgliedschaft in PR vereinbar sein.

Besteht eine Freistellung der Vorsitzenden?

Natürlich kann der PR ggf. den Vorsitz ggf. neu bestimmen.
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#3

Hallo,
ich würde dabei beim jeweiligen Bundesland nachsehen. Denn in Niedersachsen wäre er wohl nach § 12 Absatz 2 Nr. 2 NPersVG nicht mehr wählbar, wenn er als Fachbereichsleiter in Personalangelegenheiten entscheidet (obwohl abschließende Entscheidungen meistens dem Dienststellenleiter vorbehalten sind).

Also, wenn ich Personalratsvorsitzender wäre und gleichzeitig zum Fachbereichsleiter ernannt würde, könnte ich alleine schon aus Gewissensgründe, mein Amt im Personalrat nicht mehr ausüben, es sei denn ich wäre für die Personalratsarbeit freigestellt und es gibt für den Bereich noch einen anderen Fachbereichsleiter.

Es bleibt aber spannend, es wäre daher nett, wenn Du weiter berichten könntest.
LG
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