Hi, unser Personalrat besteht aus 3 Leuten, 2 für Beamte 1 für Angestellte. Einer der Beamtebsitze ist jetzt ausgeschieden und einer wird tatsächlich demnächst für längere Zeit durch Elternzeit verhindert sein. Es bleibt also nur noch der von den Angestellten übrig.
Ich gehe davon aus, dass dann Neuwahlen stattfinden müssten? Und was ist, wenn keiner Bock hat, die Neuwahlen durchzuführen?
In der Regel dürfte das so aussehen: Das verbliebene Personalratsmitglied müsste einen Wahlvorstand bestellen, der Neuwahlen durchführt. Findet das nicht statt, müsste die Dienststelle eine Personalversammlung einberufen, auf der ein Wahlvorstand bestellt wird, der denn die Personalratswahl durchführt.
Falls alle keinen Bock dazu haben, hat die Dienststelle eben keinen Personalrat. Von Zeit zu Zeit wird die Dienststelle / eine Gewerkschaft / eine Gruppe von Beschäftigten einen neuen Versuch machen müssen, einen PR wählen zu lassen.
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(25.11.2025, 18:38)Gast schrieb: Falls alle keinen Bock dazu haben, hat die Dienststelle eben keinen Personalrat. Von Zeit zu Zeit wird die Dienststelle / eine Gewerkschaft / eine Gruppe von Beschäftigten einen neuen Versuch machen müssen, einen PR wählen zu lassen.
Eigentlich gibt es keine Personalratslose Zeit, der jetzige wird zum Geschäftsführenden Personalrat
Solange das Mitglied in Elternzeit ist, ist es noch Mitglied des PR. Es müsste schon seinen Austritt aus dem PR erklären, was in der Situation vielleicht sinnvoll wäre um Neuwahlen anzustreben.
Würde aber die Gewerkschaft mit ins Boot holen