Pensionsansprüche bei Ehrenbeamten auf Zeit
#1

Hallo,

ich bin VFA-Azubi in Richtung Kommunalrecht.
Zur Zeit bin ich themenmäßig in der Abteilung Kommunalrecht.
Bei einem Frage-Antwort-Spiel kamen wir heute zu einem Thema, welches keiner aus der Runde beantworten konnte...
Und zwar:
Ein hauptamtlicher Bürgermeister ist ja Ehrenbeamter auf Zeit.
Angenommen, er hat die Altersgrenze zur Pension erreicht, und die Wahlperiode ist auch vorbei, welche Ansprüche hat er auf eine Pension, wo steht das geschrieben? (Schleswig-Holstein).
Ich hab mich wund"gegooglet" und hoffe, ich kann hier eine Antwort finden...
Vielen Dank!
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#2

Hallo,
bei uns in NRW sind Bürgermeister Wahlbeamte (nach der Gemeindeordnung NRW) und sind als "Besondere Beamtengruppe" in einem Beamtenverhältnis auf Zeit (§ 119 Landesbeamtengesetz NRW).
Ihre Pension erhalten sie demnach gem. § 66 Beamtenversorgungsgesetz (i.d.F. vom 31.08.2006).
Bei Euch in Schleswig-Holstein wird es wohl ähnlich sein...(?)

LG.
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