Niedersachsen: Für Lehrgang freigestellt (Urlaub, Schulausfall)
#1

wie ist das geregelt.

muss man in der festgeschriebenen Zeit, in der man ja Freigestellt ist, und es dann zu ausfällen kommt wegen irgendwas, oder weil die jeweilige beruffschule wo der lehrgang stattfindet, obwohl man sonst nichts mit der schule zu tun hat, dann ausfällt. muss man da urlaub nehmen?

oder ist freigestellt eben freigestellt von der arbeit und man hat eben glück?
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