Neuer Buchstabe g) in Protokollerkl. Nr. 6 zu S 8b
#1

Hallo,

gibt es Erfahrungen, wie mit dem neuen Buchstaben g) in der Protokollerklärung Nummer 6 zur Entgeltgruppe S 8b umgegangen wird?
Hiernach gehören zu den besonders schwierigen fachliche Tätigkeiten für Erzieher*innen nun auch Tätigkeiten in Gruppen mit einem Anteil von mindestens 15 Prozent von Kindern und Jugendlichen mit einem erhöhten Förderbedarf.

1. Wie wird der erhöhte Förderbedarf definiert, wer legt das fest?
2. Was passiert, wenn der Wert im nächsten Kiga-Jahr unterschritten wird, Rückgruppierung?

Ich frage mich, wer sich diese Regelung ausgedacht hat, es führt doch zu vielfältigen Problemen in der Anwendung und schafft Unfrieden unter den Beschäftigten...

Eventuell hat ja schon jemand nähere Erkenntnisse hierzu?

VG
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Inflationsausgleich bei neuer Anstellung im Tarif TVöD SuE
- Stufenlaufzeit Mitnahme bei neuer Eingruppierung S7 zu S8a
- Neuer Tarifabschluss nicht für alle Sozialarbeiter?


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers