Neuer Ausweis IMMER neues Passbild?
#1

Hallo,

wollte heute einen Termin wegen einem neuen Personalausweis machen. Ich hatte zwar erst Anfang Mai einen bekommen, da hatte ich aber noch den Namen meines Mannes, der zwischenzeitlich leider verstorben ist. Ich habe beim Standesamt beantragt, meinen früheren Namen anzunehmen und das auch beurkundet bekommen. Das alles dem Sachbearbeiter erzählt. Soweit so gut. Dann sagte der aber am Telefon, dass ich neue biometrietaugliche Passbilder anfertigen lassen muss. Ich so "Wie bitte? Hab ich doch erst vor paar Monaten gemacht." Er dürfe kein Passbild nehmen, das schonmal in einem Ausweisdokument vorhanden war. Auf die Frage, wo das steht, sagte er nur, dass das gesetzlich vorgeschrieben ist. Jetzt hab ich mich dämlich gegoogelt, aber nichts gefunden. Einzig nur, dass ein Passbild wohl nicht älter als ein Jahr sein dürfe.

Da steht auch, wohl unabhängig vom Alter des Ausweises, was ich auch verstehe, dass man ein neues Passbild vorlegen muss, wenn man den Ausweis verloren hat oder der geklaut wurde. Aber ich hab meinen alten ja noch, den ich ja bei Abholung des neuen Persos abgebe. Oder denkt der Gesetzgeber, dass der alte Perso ja in der Zwischenzeit verlorengehen könnte, bis man den neuen bekommt?

Oder wo steht das bitte explizit, dass jeder neue Perso, egal wie alt der Alte ist, auch ein neues Passbild enthalten muss?

Lieben Dank.

Herzliche Grüße
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#2

Die PassVwV sagt:

6.2.1.1.1

Die antragstellende Person hat bei der Antragstellung ein aktuelles Lichtbild abzugeben. Das Lichtbild ist dann als aktuell anzusehen, wenn es die einwandfreie Identitätsfeststellung erlaubt und somit alle wesentlichen individuellen Merkmale auch auf dem Lichtbild wiedergegeben werden. Als inaktuell ist - unter Berücksichtigung der bis zu 10 Jahre dauernden Gültigkeit des Passes - ein Lichtbild beispielsweise grundsätzlich dann anzusehen, wenn einzelne individuelle Merkmale auf dem Lichtbild nicht wiedergegeben sind. Bei zweifelhafter Übereinstimmung des vorgelegten Lichtbilds mit der antragstellenden Person ist ein Abgleich mit allen früheren, noch bei der Passbehörde vorhandenen Lichtbildern vorzunehmen, um Falschidentitäten vorzubeugen.

Im Klartext: Das Passbild kann dann erneut verwendet werden, wenn Sie sich optisch eindeutig nicht verändert haben. Dann darf das Bild auch gerne 1 oder 2 Jahre alt sein. Innerhalb von 4 Monaten verändert man sich im Normalfall nicht; es sei denn, Sie hätten inzwischen z. B. eine andere Haarfarbe...
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#3

Der Auffassung in #2 kann hier nur zugestimmt werden, alleine aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit sollte in Ihrem Fall auf ein neues Bild verzichtet werden (sofern Sie sich natürlich nicht verändert haben). Vier Monate nach Ausstellung des letzten Dokumentes ein Passbild zu verlangen ist schon recht eigensinnig.

Leider gibt es hier keine "hochoffizielle" Angabe, ab welchem Zeitpunkt ein neues Bild vorgelegt werden muss. Der Richtwert von einem Jahr ist im Grunde nur die gängigste Empfehlung für die Praxis.
Meiner Meinung nach müsste aber jeder kompetente Sachbearbeiter etwas mit der genannten Verwaltungsvorschrift anfangen können und Ihnen Recht geben.
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#4

Meiner Meinung nach ist die Vorschrift schwammig und es sollte -wie immer- bei einer ablehnenden Haltung seitens des SB der auch in der Pflicht stehen, es zu belegen. Eine Aussage, dass es "gesetzlich" vorgeschrieben sei, hat er zu belegen, nicht wir oder googel.

Ich würde mal schön entspannt erneut vorsprechen und den Vorgesetzten verlangen. Zudem hättest du das gerne schriftlich. Wink))
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#5

Es gibt schon ein Schreiben des Innenministeriums, dass Bilder immer neu vorzulegen sind. Da ich mittlerweile aber nicht mehr im Passamt arbeite, kann ich es nicht mehr belegen.
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#6

(18.03.2021, 09:14)Gast schrieb:  Es gibt schon ein Schreiben des Innenministeriums, dass Bilder immer neu vorzulegen sind. Da ich mittlerweile aber nicht mehr im Passamt arbeite, kann ich es nicht mehr belegen.

Kennt sich damit jemand aus und kann das bestätigen?

Danke.
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