18.09.2020, 11:24
Hallo,
wollte heute einen Termin wegen einem neuen Personalausweis machen. Ich hatte zwar erst Anfang Mai einen bekommen, da hatte ich aber noch den Namen meines Mannes, der zwischenzeitlich leider verstorben ist. Ich habe beim Standesamt beantragt, meinen früheren Namen anzunehmen und das auch beurkundet bekommen. Das alles dem Sachbearbeiter erzählt. Soweit so gut. Dann sagte der aber am Telefon, dass ich neue biometrietaugliche Passbilder anfertigen lassen muss. Ich so "Wie bitte? Hab ich doch erst vor paar Monaten gemacht." Er dürfe kein Passbild nehmen, das schonmal in einem Ausweisdokument vorhanden war. Auf die Frage, wo das steht, sagte er nur, dass das gesetzlich vorgeschrieben ist. Jetzt hab ich mich dämlich gegoogelt, aber nichts gefunden. Einzig nur, dass ein Passbild wohl nicht älter als ein Jahr sein dürfe.
Da steht auch, wohl unabhängig vom Alter des Ausweises, was ich auch verstehe, dass man ein neues Passbild vorlegen muss, wenn man den Ausweis verloren hat oder der geklaut wurde. Aber ich hab meinen alten ja noch, den ich ja bei Abholung des neuen Persos abgebe. Oder denkt der Gesetzgeber, dass der alte Perso ja in der Zwischenzeit verlorengehen könnte, bis man den neuen bekommt?
Oder wo steht das bitte explizit, dass jeder neue Perso, egal wie alt der Alte ist, auch ein neues Passbild enthalten muss?
Lieben Dank.
Herzliche Grüße
wollte heute einen Termin wegen einem neuen Personalausweis machen. Ich hatte zwar erst Anfang Mai einen bekommen, da hatte ich aber noch den Namen meines Mannes, der zwischenzeitlich leider verstorben ist. Ich habe beim Standesamt beantragt, meinen früheren Namen anzunehmen und das auch beurkundet bekommen. Das alles dem Sachbearbeiter erzählt. Soweit so gut. Dann sagte der aber am Telefon, dass ich neue biometrietaugliche Passbilder anfertigen lassen muss. Ich so "Wie bitte? Hab ich doch erst vor paar Monaten gemacht." Er dürfe kein Passbild nehmen, das schonmal in einem Ausweisdokument vorhanden war. Auf die Frage, wo das steht, sagte er nur, dass das gesetzlich vorgeschrieben ist. Jetzt hab ich mich dämlich gegoogelt, aber nichts gefunden. Einzig nur, dass ein Passbild wohl nicht älter als ein Jahr sein dürfe.
Da steht auch, wohl unabhängig vom Alter des Ausweises, was ich auch verstehe, dass man ein neues Passbild vorlegen muss, wenn man den Ausweis verloren hat oder der geklaut wurde. Aber ich hab meinen alten ja noch, den ich ja bei Abholung des neuen Persos abgebe. Oder denkt der Gesetzgeber, dass der alte Perso ja in der Zwischenzeit verlorengehen könnte, bis man den neuen bekommt?
Oder wo steht das bitte explizit, dass jeder neue Perso, egal wie alt der Alte ist, auch ein neues Passbild enthalten muss?
Lieben Dank.
Herzliche Grüße