Neueinstufung
#1

Hallo zusammen, 
für welchen Zeitraum wird eine beantragte und dann später genehmigte Höherstufung nachgezahlt?
Danke und LG
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#2

Kommt darauf an zu welchem Zeitpunkt sie vorgenommen wird.
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#3

Was meinst Du mit Neueinstufung? Eine Höhergruppierung oder eine höhere Stufe?

Und: Welcher Tarifvertrag kommt zur Anwendung?

Falls TVöD: Gemäß § 37 Abs. 1 TVöD verfallen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit von der/dem Beschäftigten oder vom Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden.

Es werden also alle Ansprüche nachgezahlt, die innerhalb von 6 Monaten vor der wirksamen Geltendmachung entstanden sind. Das kann dann auch mehrere Jahre umfassen, je nachdem, wie lange sich der Arbeitgeber für eine Entscheidung Zeit lässt.
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#4

Es gilt der TVöD-VK.
Eingereicht wurde eine Höhergruppierung von Entgeltgruppe 6 in 8.
Diese wurde im August 2022 in der Personalabteilung eingereicht.
Bis jetzt keine Rückmeldung.
Sollte meinem Antrag jetzt stattgegeben werden: erfolgt eine Nachzahlung dann ab August '22?
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#5

"Sollte meinem Antrag jetzt stattgegeben werden: erfolgt eine Nachzahlung dann ab August '22?"
Hat man nur einen Antrag gestellt oder schriftlich die entsprechende Bezahlung eingefordert?
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#6

Der Antrag auf Stufe 8 wurde schriftlich eingereicht.
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#7

Aber wurde die Bezahlung geltend gemacht? Ein Antrag auf Stufe 8 (vermutlich Entgeltgruppe 8) ist nicht geeignet, die tarifliche Ausschlussfrist zu unterbrechen. Man hat dann nur 6 Monate rückwirkend ab der Feststellung des Arbeitgebers, dass Anspruch auf E8 besteht, Anspruch auf die entsprechende Nachzahlung. Manche Arbeitgeber interpretieren solche Anträge als hinreichende Geltendmachung. Darauf sollte man sich aber nicht verlassen.
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