Neue Stelle und dann neue Stufe
#1

Hallo,
in Kürze wechsle ich in eine neue Abteilung und führe dann auch eine neue Tätigkeit aus. Kann ich meine Entgeltstufe mitnehmen oder muss neu bewertet werden? Es gilt der TV-V. Danke.
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#2

Was ist mit Entgeltstufe gemeint? Die Stufe oder die Entgeltgruppe?

Was steht im Arbeitsvertrag zur Entgeltgruppe?
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#3

Die Stufe ist gemeint. Die Stelle ist höher bewertet und jetzt in einer höheren Entgeltgruppe. Darf die Stelle einer niedrigeren Stufe zugeordnet sein? Von Stufe 6 auf 4? Es handelt sich wie beschrieben um eine neue Tätigkeit.
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#4

§ 5 Eingruppierung Abs. 2a Satz 1:
"Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe aus den Entgeltgruppen 2 bis 14 wird der Arbeitnehmer der gleichen Stufe zugeordnet, die er in der niedrigeren Entgeltgruppe erreicht hat."

Demnach würde ich sagen behältst du deine Stufe, auch in der höheren Entgeltgruppe.
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#5

(09.02.2024, 12:14)Gast schrieb:  § 5 Eingruppierung Abs. 2a Satz 1:
"Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe aus den Entgeltgruppen 2 bis 14 wird der Arbeitnehmer der gleichen Stufe zugeordnet, die er in der niedrigeren Entgeltgruppe erreicht hat."

Demnach würde ich sagen behältst du deine Stufe, auch in der höheren Entgeltgruppe.

Und wie verhält sich das ganze, wenn man jahresweise in eine Neue Entgeltgruppe gestuft wird? Bin gerade fertig mit der Ausbildung und bekomme jetzt 3 Jahre lang jeweils eine höhere Entgeltgruppe. Zu mir wurde gesagt, dass dadurch die Stufe (wo man die erste ja nach einem Jahr erreichen würde) verloren geht... Find ich natürlich nicht so cool Big Grin
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