20.08.2025, 08:09
Guten Tag zusammen,
wir wühlen uns hier gerade durch das LPVG, werden aber nicht so wirklich fündig bzw. sehen wir in Kommentaren viel Interpretationsspielraum. Deswegen wären eure Erfahrungen mal schön.
Es geht um das Thema Neubeschaffung / Ersatzbeschaffung.
Der Fall:
Eigentlich hängt es jetzt an der Definition von Neubeschaffung und Ersatzbeschaffung.
wir wühlen uns hier gerade durch das LPVG, werden aber nicht so wirklich fündig bzw. sehen wir in Kommentaren viel Interpretationsspielraum. Deswegen wären eure Erfahrungen mal schön.
Es geht um das Thema Neubeschaffung / Ersatzbeschaffung.
Der Fall:
Zitat:Ein manueller Betrieb hat für seine Mitarbeiter ein neues Gerät beschafft, worüber die Kollegen nicht erfreut sind. Es wurde nicht getestet, man wurde nicht gefragt, es ist zu schwer, unpraktisch...und all sowas hört man nun von den Mitarbeitern.
Auf unser Nachfragen hin, wo wir denn in der Mitbestimmung waren, kam vom Fachamt die Antwort: "Es ist Ersatz. Das alte Gerät war defekt und wurde ausgetauscht, da seid ihr nicht in der Mitbestimmung."
Ja, richtig, wenn es Ersatz wäre und 1:1 ausgetauscht worden wäre. Es ist auch kein Nachfolgemodell vom Vorgänger, weil es das eigentliche Modell nicht mehr gibt. Das Gerät erfüllt zwar den gleichen Zweck, hat aber alleine schon von Größe und Gewicht nichts mehr mit dem Vorgänger zu tun.
Eigentlich hängt es jetzt an der Definition von Neubeschaffung und Ersatzbeschaffung.