30.06.2023, 08:50
Während der Freistellungsphase der Altersteilzeit kann man grundsätzlich nur einen Minijob ausüben. Die KAV schreibt, dass man bis zu 150 Tage mehr verdienen darf, wenn die Altersteilzeizeitzulage während dieser Zeit gestrichen wird. Die Gemeinde hat dies aber verboten. Darf sie das?